Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Die Anfrage wurde folgendermaßen durch das staatliche Schulamt beantwortet:

 

1.        Wird die „Richtlinie für unterrichtsunterstützende schulsozialpädagogische Förderung (USF)“ im Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits umgesetzt? Wenn ja, an welchen Schulen?

 

Im laufenden Schuljahr 2014-2015 hat noch keine Schule in unserem Aufsichtsbereich vom USF-Erlass Gebrauch gemacht. Auch liegen aktuell noch keine Anträge von Schulen vor. Hintergrund ist, dass die Schulen im Moment prüfen, in wieweit sie dem USF- Erlass in ihrer Schule umsetzen wollen. Hierbei spielt u.a. das Schulprogramm, aber auch die Konzepte der eigenen Schulentwicklung eine entscheidende Rolle. Für den Fall, dass ein solcher Weg beschritten wird, müssen auch noch die Schulgremien und auch das Staatliche Schulamt einem Konzept hierzu zustimmen. Erst am Ende dieses Weges kann eine Aussage getroffen werden, ob die Schulen USF umsetzen, oder nicht.

 

 

2.        Können die im Rahmen der USF eingesetzten Schulsozialarbeiter/innen auch durch verschiedene Kostenträger gemeinsam finanziert werden? Wenn ja, wie erfolgt die Rechnungsstellung durch den Landkreis und sind diese Kosten auch über das Schulbudget oder durch Zusatzzuweisungen finanzierbar?

 

Eine angedachte Teilkostenübernahme durch verschiedene Träger ist in unseren Augen nicht möglich.