Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

I. 

Dem Entwurf der Haushaltssatzung zum 2. Nachtragswirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes Kreisagentur für Beschäftigung wird zugestimmt. Er beinhaltet:

 

Aufgrund § 52 Hessische Kreisordnung (HKO) in Verbindung  mit den §§ 98 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am .............................. die Haushaltssatzung zum  2. Nachtragswirtschaftsplan 2005 der Kreisagentur für Beschäftigung wie folgt beschlossen:

 

Die Haushaltssatzung zum 2. Nachtragswirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im

 

§ 1

im Ergebnishaushalt

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge                                              von 92.518.750 €   um 14.460.840 €  auf 106.979.590 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

                                                                                                  von 92.518.750 €  um  14.460.840 €  auf  106.979.590 €

         

im Finanzhaushalt

 

mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

                                                                  von  55.000 €          um  115.000 €       auf       170.000 €

erhöht.

 

Im Finanzhaushalt bleibt der Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionen unverändert.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird       

                                                                  von 9.535.000 €       um 115.000 €         auf   9.420.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird

                                                                                    von    10.000.000 €      auf     14.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Es gilt der wie vorgelegt veränderte Stellenplan.

 

 

Der 2. Nachtragswirtschaftsplan ist dem Kreistag über den Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung am 19.08.2005 der Vorlage zugestimmt.

 

 

II.

Die Aufwendungen der Kontenobergruppen (KOG) 60, 61, 67, 68, 69, 70 und 78 im Bereich der Verwaltung sind gegenseitig deckungsfähig.