Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Verkauf der Liegenschaft "alte Bachwiesenschule in Hergershausen" (Gemarkung Hergers­hausen Flur 1 Nr. 68/1 und 69, Rodgaustraße 16 und 18) an die Stadt Babenhausen wird unter folgenden Randbedingungen zugestimmt:

 

1.

Der Kaufpreis beträgt 300.000,00 €.

2.

Der Kaufpreis ist fällig bei Übergabe der Liegenschaft an die Stadt Babenhausen.

3.

Die Übergabe erfolgt bei Bezug des Neubaus der Bachwiesenschule auf dem Erbbaupacht­grund­­stück in der Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1, Seegartenweg.

4.

Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Zahlung des Kaufpreises.

5.

Der Kaufvertrag ist zeitgleich mit dem Erbbaupachtvertrag (Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1) abzuschließen.

6.

Die Nebenkosten des Grundstückserwerbs trägt die Stadt Babenhausen als Käuferin der Im­mobilie.