Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Weiterstadt für eine 1.900 m² große Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Gräfen­hausen Flur 2 Nr. 365/3 (Schlossgasse 15) wird unter folgenden Randbedingungen zugestimmt:

 

1.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Weiterstadt das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahren.

2.

Die Erbbaupacht erfolgt kostenfrei.

3.

Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.

4.

Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2007 fertigzustellen.

5.

Die Kosten des Abschlusses des Erbbaupachtvertrages trägt der Landkreis Darmstadt-Die­burg als Erbbauberechtigter.

6.

Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaft "alte Schloßschule in Weiterstadt-Gräfenhausen" (Gemarkung Gräfenhausen, Flur 2, Nr. 368, Schloss­gasse 1) an die Stadt Weiterstadt abzuschließen.