Sitzung: 26.09.2005 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Weiterstadt für eine 1.900 m² große Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 365/3 (Schlossgasse 15) wird unter folgenden Randbedingungen zugestimmt:
1. |
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Weiterstadt das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahren. |
2. |
Die Erbbaupacht erfolgt kostenfrei. |
3. |
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. |
4. |
Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2007 fertigzustellen. |
5. |
Die Kosten des Abschlusses des Erbbaupachtvertrages trägt der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Erbbauberechtigter. |
6. |
Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaft "alte Schloßschule in Weiterstadt-Gräfenhausen" (Gemarkung Gräfenhausen, Flur 2, Nr. 368, Schlossgasse 1) an die Stadt Weiterstadt abzuschließen. |