Nachtrag: 15.01.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt

 

den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das 3. Quartal 2014 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung den Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.