Beschluss: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, mit den ansässigen Energieversorgungsunternehmen die Festlegung eine vierwöchigen Reaktionsfrist nach der ersten Mahnung sowie die Einführung einer Mitteilungspflicht der Energieversorger an eine „Energiesicherungsstelle“ zu vereinbaren.

 

2. Eine „Energiesicherungsstelle“ (unabhängig von der KfB) wird bei der Kreisverwaltung eingerichtet. Aufgabe der Energiesicherungs-Stelle ist es, die von der Versorgungs-Einstellung bedrohten Haushalte anzuschreiben und ein Hilfeangebot zur formulieren.