Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses, eine Fördersumme von 140.000€ im Jahr 2015 für Ferienfreizeiten u.ä. bereitzustellen wird zugestimmt.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, bis zur Jahresmitte einen Betrag von 20.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Davon ausgenommen ist der Betrag für die Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 90 Abs.2 SGB VIII.

 

 

 

Erste Kreisbeigeordnete Lück gibt in ihrer Funktion als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses den als Anlage beigefügten Antrag des Jugendhilfeausschusses zu Vorlagen-Nr. 2120-2014/DaDi zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Dem Kürzungsvolumen der durch die Vorlagen-Nr. 2120-2014/DaDi vorgesehenen Mittelkürzung wird widersprochen. Es soll vielmehr eine Fördersumme von 140.000,00 im Jahr 2015 zur Verfügung stehen.

 

 

 

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.08.2014 mit dem Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses befasst.

 

Beschluss des Kreisausschusses:

 

Der Kreisausschuss spricht sich für die in Vorlagen-Nr. 2120-2014/DaDi vorgesehene Kürzung aus. Der Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses wird abgelehnt.

 

 

Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Dem Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses, eine Fördersumme von 140.000€ im Jahr 2015 für Ferienfreizeiten u.ä. bereitzustellen wird zugestimmt.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, bis zur Jahresmitte einen Betrag von 20.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Davon ausgenommen ist der Betrag für die Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 90 Abs.2 SGB VIII.