Sitzung: 11.12.2014 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorbemerkung:
Die GDL hat den
Zugverkehr von DB Regio im Herbst 2014 mehrfach bestreikt. Infolge dessen sind
Zugleistungen im erheblichen Umfang ausgefallen, auch auf den
RMV-Strecken 60 (Frankfurt – Darmstadt –
Heidelberg)
und
R 75
(Wiesbaden – Darmstadt –
Aschaffenburg). Auf der R 75 hat
auch die Dadina
Zusatzleistungen bestellt.
Anfrage:
1. Werden dem RMV
die
ausgefallenen Zugleistungen finanziell
erstattet?
2. Muss DB Regio Maluszahlungen
für
die Zugausfälle leisten, und in welcher
Höhe ist hiervon das DADINA-Gebiet betroffen?
3. Wird die DADINA
an den Zahlungen
von DB Regio beteiligt?
a)Wenn ja, in welchem Umfang?
b)Wenn nein, warum nicht
und welche Anstrengungen wird
der Dadina-Vorstand unternehmen, damit zumindest
für die Zusatzleistungen eine Rückzahlung für indirekt durch
den
RMV nicht erbrachte Regionalverkehrsleistungen erfolgt?
Die Zahlungen der DADINA für die Partnerschaftsfinanzierung
Schiene können durch zwischenzeitlich erfolgte Verfahrensänderungen nur noch
schwer einzelnen Leistungen zugeordnet werden. Im Übrigen wurde der von der
DADINA zu bezahlende Betrag für die Partnerschaftsfinanzierung Schiene vom RMV
für die Jahre 2014 und 2015 jeweils um die Hälfte reduziert.
4. Sofern Streiks im lokalen Bus- und Straßenverkehr in den vergangenen Jahren
erfolgten,
wie waren damals die
finanziellen Auswirkungen auf die
von
der
Dadina geleisteten Bestellentgelte?
Stellungnahme des Vorstandes:
Zu 1.
Der Grundanspruch wird um die ausgefallenen/nicht gefahrenen Zugleistungen (Zugkm) reduziert.
Zu 2.
Die Ausfälle und Verspätungen
führen auch zur Verringerung der
vertraglich
vereinbarten Ankunftspünktlichkeit. Liegt
am
Ende des Jahres
der kumulierte Pünktlichkeitswert unterhalb des
Toleranzwertes, fällt eine entsprechende Maluszahlung an. Die Ankunftspünktlichkeit
bezieht sich auf das gesamte Teilnetz und nicht auf einzelne Bereiche davon.
Zu 3.
Die DADINA ist
an den Maluszahlungen
nicht beteiligt, da dies
das
Qualitätssystem des RMV
betrifft
und
nicht die Partnerschaftsfinanzierung.
Zu 4.
Hierzu ist festzustellen, dass sich bei den Sollkosten die Fahrzeugkosten nicht
reduzieren, sondern nur die Kilometer- und Stundenkosten. Für die in 2014 stattgefundenen
Streiks wird das Bestellerentgelt der HEAG mobiBus entsprechend gekürzt. Dies
soll auch zukünftig so gehandhabt werden.