Beschluss: Kenntnis genommen

Vorbemerkung:

 

Die GDL hat den Zugverkehr von DB Regio im Herbst 2014 mehrfach bestreikt. Infolge dessen sind Zugleistungen im erheblichen Umfang ausgefallen, auch auf den RMV-Strecken 60 (Frankfurt Darmstadt Heidelberg) und R 75 (Wiesbaden Darmstadt Aschaffenburg). Auf der R 75 hat auch die Dadina Zusatzleistungen bestellt.

 

Anfrage:

 

1.    Werden dem RMV die ausgefallenen Zugleistungen finanziell erstattet?

2.    Muss DB Regio Maluszahlungen für die Zugausfälle leisten, und in welcher Höhe ist hiervon das DADINA-Gebiet betroffen?

3.    Wird die DADINA an den Zahlungen von DB Regio beteiligt?

a)Wenn ja, in welchem Umfang?

b)Wenn nein, warum nicht und welche Anstrengungen wird der Dadina-Vorstand unternehmen, damit zumindest für die Zusatzleistungen eine Rückzahlung für indirekt durch den RMV nicht erbrachte Regionalverkehrsleistungen erfolgt?

 

Die Zahlungen der DADINA für die Partnerschaftsfinanzierung Schiene können durch zwischenzeitlich erfolgte Verfahrensänderungen nur noch schwer einzelnen Leistungen zugeordnet werden. Im Übrigen wurde der von der DADINA zu bezahlende Betrag für die Partnerschaftsfinanzierung Schiene vom RMV für die Jahre 2014 und 2015 jeweils um die Hälfte reduziert.

 

4.    Sofern Streiks im lokalen Bus- und Straßenverkehr in den vergangenen Jahren erfolgten, wie waren damals die finanziellen Auswirkungen auf die von der Dadina geleisteten Bestellentgelte?

 

Stellungnahme des Vorstandes:

Zu 1.
D
er Grundanspruch wird um die ausgefallenen/nicht gefahrenen Zugleistungen (Zugkm) reduziert.

 

Zu 2.
Die Ausfälle und Verstungen führen auch zur Verringerung der vertraglich vereinbarten Ankunftspünktlichkeit. Liegt am Ende des Jahres der kumulierte Pünktlichkeitswert unterhalb des Toleranzwertes, fällt eine entsprechende Maluszahlung an. Die Ankunftsnktlichkeit bezieht sich auf das gesamte Teilnetz und nicht auf einzelne Bereiche davon.

Zu 3.
D
ie DADINA ist an den Maluszahlungen nicht beteiligt, da dies das Qualitätssystem des RMV betrifft und nicht die Partnerschaftsfinanzierung.

 

Zu 4.
Hierzu ist festzustellen, dass sich bei den Sollkosten die Fahrzeugkosten nicht reduzieren, sondern nur die Kilometer- und Stundenkosten. Für die in 2014 stattgefundenen Streiks wird das Bestellerentgelt der HEAG mobiBus entsprechend gekürzt. Dies soll auch zukünftig so gehandhabt werden.