Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Landrat Schellhaas teilt mit, dass im Juni 2014 im Erweiterungsbau des Kreishauses Dieburg 275 m² der zur Verfügung stehenden Bürofläche von 470 m² an Existenzgründer/-innen vermietet waren. Rund 100 m² Bürofläche wurden durch die Verbraucherberatung, das Regionalmanagement und die Kreisverwaltung genutzt.

 

Neben Existenzgründern/-innen aus dem IT-Bereich sind dort Gründungen aus den Bereichen

  • Telefon-/Marketing, Promotion, Event-Betreuung, …,
  • Personalberatung, Bewerbermanagement,
  • Lohnbuchhaltung, Finanzberatung,
  • Rechtsberatung,
  • Beratung bei und Simulation der Gründung von Gebäuden und im Bauingenieurswesen und
  • Beratung und Überprüfung von chemischen Anlagen

angesiedelt.

 

Für die heute frei zur Verfügung stehende Bürofläche besteht momentan keine Warteliste. Dazu ist auch festzustellen, dass einige der geschlossenen Mietverträge nur zur Vermeidung von Leerständen und damit einem erhöhten Defizit abgeschlossen wurden, konzeptionell dem ursprünglichen Ansatz des TIZ aber nicht entsprechen. Weiterhin besteht in Dieburg und der Umgebung ein Angebot an kleinen, dennoch attraktiven Gewerbeflächen.

 

Es ist weiter festzustellen, dass die mit dem TIZ ursprünglichen verbundenen unterstützenden Leistungen, einer umfassenden, individuellen Betreuung, Vermittlung von Coaching-Partnerschaften, der Erfahrungsaustausch zwischen Existenzgründern, themenorientierte Informationsveranstaltungen und Know-How-Transfer zu Fördermöglichkeiten und Kontaktvermittlung zu Beratungseinrichtungen in der Region, nicht im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroflächen im TIZ stehen.

Diese Angebote erfolgen vielmehr über den Landkreis und das Regionalmanagement an eine möglichst breit gefächerte Zielgruppe von Existenzgründer/-innen im gesamten Landkreis über die verschiedenen Netzwerke. Mit Blick auf die sozialen Netzwerke und die alltägliche Nutzung des Internets haben darüber hinaus einige der ursprünglichen Angebote auch an Stellenwert verloren.

 

Mit der vorgeschlagenen Schließung des TIZ am Standort Dieburg ist die Einstellung der den Rahmen einer Existenzförderung ausmachenden Dienstleistungen nicht beabsichtigt.