Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Ziffer IV, 3. d) der Richtlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Förderung der Jugendarbeit der freien Träger im Landkreis Darmstadt-Dieburg erhält ab dem 01.01.2014 folgende Fassung:

 

„Jugendgemeinschaften, die Fahrten zum Zwecke internationaler Jugendbegegnungen im Ausland mit einem Mindestaufenthalt von vier Tagen durchführen, erhalten vom Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Beihilfe von 30% der Fahrtkosten.“

 

Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen, die der persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen, sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Sie soll darüber hinaus bewusst machen, dass sie für die Sicherung und demokratische Ausgestaltung des Friedens und für Freiheit und soziale Gerechtigkeit in der Welt mitverantwortlich sind.

 

Alle Programme der internationalen Jugendbegegnungen müssen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. Hierzu zählt insbesondere auch eine intensive Vor- und Nachbereitung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Seminaren. Zwischen den Partnern ist rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Dieses muss Aufschluss geben über Zielgruppen, Themen/Lernziele, Arbeitsmethoden, Vorbereitung und Auswertung.“

 

Ziffer IV, 3, f der Förderrichtlinien erhält folgenden Wortlaut:

 

„Bei internationalen Jugendbegegnungen im Inland mit einem Mindestaufenthalt von 4 Tagen beträgt die Beihilfe bis zu 2,50 Euro für ausländische, 1,00 Euro für inländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Fördervorgaben von Ziffer 3 d) sind entsprechend anzuwenden.“