Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Für die Maßnahme „K 180, Fahrbahnausbau zwischen Messel und Eppertshausen“ wurde aufgrund der entstandenen Mehrkosten ein Erhöhungsantrag über Zuwendungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz-Kompensationsbetrag nach § 5 Abs. 3 Entflechtungsgesetz (GVFG-Komp.) gestellt. Mit Datum vom 11. September 2014 ist ein Erhöhungsbescheid ergangen. Die bewilligte Zuwendung erhöht sich von 1.691.500 € um 134.000 € auf 1.825.000 €. Die Auszahlung der letzten Zuwendungsrate von 333.300 € ist im Jahr 2015 vorgesehen.