Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Gibt es und wenn ja wie viele Zuwanderer aus anderen EU-Staaten im Landkreis, die weder arbeitssuchend noch in einem Arbeitsverhältnis sind und deshalb gem. aktuellem EUGH-Urteil zu Unrecht Hartz-IV-Empfänger sind?

 

Hierzu liegen uns keine Daten vor. Dieses Thema ist sehr Komplex und vom Einzelfall abhängig. Bereits vor dem EUGH-Urteil hat die Kreisagentur für Beschäftigung nach der jetzt immer noch gültigen Rechtsgrundlage die Anspruchsvoraussetzungen von Zuwanderern aus EU-Staaten auf Arbeitslosengeld II geprüft.