Anfrage der Fraktion der FDP:
Gibt es und wenn ja wie viele
Zuwanderer aus anderen EU-Staaten im Landkreis, die weder arbeitssuchend noch
in einem Arbeitsverhältnis sind und deshalb gem. aktuellem EUGH-Urteil zu
Unrecht Hartz-IV-Empfänger sind?
Hierzu liegen uns keine Daten vor. Dieses Thema ist sehr Komplex und vom
Einzelfall abhängig. Bereits vor dem EUGH-Urteil hat die Kreisagentur für
Beschäftigung nach der jetzt immer noch gültigen Rechtsgrundlage die
Anspruchsvoraussetzungen von Zuwanderern aus EU-Staaten auf Arbeitslosengeld II
geprüft.