Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt- Dieburg möge beschließen:

 

1. Leistungsvereinbarungen so abzuschließen, dass die Personalkostenkalkulation auf den im jeweiligen Geschäftsfeld gültigen Tarifvertrag beruht. Hierbei sind auch Haustarifverträge zu berücksichtigen.

 

2. Von den Trägern ist eine verbindliche Erklärung einzufordern, dass die in den Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen angegebenen Tarife oder tarifnahe Bezahlung an die Beschäftigten gezahlt werden.

 

3. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass in allen seinen Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften die Tariflöhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes zur Anwendung kommen.

Für die Beschäftigten der Kreiskliniken- GmbH wird die Tarifbindung zum öffentlichen Dienst wieder hergestellt.

Der Landkreis stellt im Senio-Verband den Antrag, für die Beschäftigten der Gersprenz GmbH die Tarifbindung des öffentlichen Dienstes herzustellen.

 

4. Die Vergabe der Aufträge und Zuwendungen an freie Träger sind unter Vorbehalt bezüglich der Einhaltung der in der Erklärung genannten tariflichen Bezahlung zu stellen. Es erfolgen halbjährliche Kontrollen, für die Angaben von Trägern, Betriebsräten, Beschäftigten und Gewerkschaften.