Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.        Was gedenkt der Landkreis zu tun, um darauf hinzuwirken, dass die Äußerung des Kreisbeigeordneten Fleischmann umgesetzt wird, den Straftatbestand der Ablagerung von „Wildem Müll“ im Landkreis zu verfolgen?

Zuständigkeiten:

Gemäß § 2 HAKrWG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. 6.3.2013) sind die kreisangehörigen Gemeinden zuständig für die Ahndung von wilden Müllablagerungen. Der ZAW (Zweckverband für Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, Vorstandsvorsitzender ist Kreisbeigeordneter Fleischmann) ist in der Regel beratend tätig, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Der Landkreis hat keine Zuständigkeit.

 „§ 2 Wild lagernde Abfälle
Für das Zusammentragen und Bereitstellen von Abfällen, die auf tatsächlich frei zugänglichen Flächen widerrechtlich lagern und an denen kein Besitz im Sinne des § 3 Abs. 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besteht (wild lagernde Abfälle), ist die Verursacherin oder der Verursacher der Lagerung oder der nach sonstigem Recht zum Zusammentragen und Bereitstellen verpflichtete Dritte verantwortlich. Soweit Maßnahmen gegen die Verursacherin oder den Verursacher nicht möglich sind und nach sonstigem Recht auch kein Dritter verantwortlich ist, sind die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte neben ihren Aufgaben nach § 1 zum Zusammentragen und Bereitstellen der wild lagernden Abfälle verpflichtet. Im Falle des Satz 2 können die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte von der Verursacherin oder dem Verursacher Ersatz der entstandenen Kosten, einschließlich derjenigen für die weitere Entsorgung, verlangen.“


 

Was tut der ZAW?

 

Der ZAW engagiert sich bereits seit 2003 im Kampf gegen den wilden Müll. Die Kampagne „Saubere Landschaft“ hat zum Ziel, die Menge und die Kosten für den wilden Müll zu reduzieren. Der „Rat gegen Unrat“ (Vertreter des ZAW und der Gemeinden) entwickelt Strategien und Ideen, um die Bevölkerung für das Problem des wilden Mülls zu sensibilisieren und über das richtige Verhalten aufzuklären. Seit 2003 wurden folgende Aktionen und Maßnahmen durchgeführt:

seit 2003          Jährliche kreisweite Müllsammelaktionen
seit 2004          Ehrenamtliche Umweltpaten
                        Merkblatt für Hundekot
                        Plakat-Ausstellung
2004                Ideen-Wettbewerb
2005/2006       Informationsveranstaltungen für Ordnungsämter
                        und Bauhofmitarbeiter
2007                Foto-Wettbewerb mit anschließender Plakataktion
2009                Literatur-Wettbewerb (Veröffentlichung der besten
                        Beiträge)
2011                Wettbewerb für Jugendliche
2011                Kinospots (Kooperation mit der Hochschule Darmstadt)
2013                Malwettbewerb mit anschließender Plakataktion
Okt. 2013        Schulung Ordnungsämter und Bauhofmitarbeiter
regelmäßig      Berichte in der ZAW-aktuell über den wilden Müll

Die Verfolgung von Verursachern des wilden Mülls war ebenfalls Thema einiger Veranstaltungen mit Sachbearbeiter/innen und Bauhofmitarbeitern der Städte und Gemeinden. In diesem Rahmen entstand der Leitfaden, der allen Kommunen zur Verfügung steht:
Leitfaden für den Umgang mit „wilden Müllablagerungen“.

Dieser Leitfaden enthält konkrete Informationen und Musterschreiben zur Ahndung und Strafverfolgung.

 

Statistik:

 

Die Entwicklung des wilden Mülls pendelt auf einem Niveau < 1.000 t. In den letzten Jahren ist ein leichter Rückgang zu  beobachten.



2.    Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, die angekündigte Auslobung von Belohnungen umzusetzen, die zur Ergreifung von Verursachern der Ablagerung von „wildem Müll“ führen?

 

Der Vorstand des ZAW hat in seiner Sitzung am 13.11.2014 Folgendes vereinbart:

In der nächsten Ausgabe der ZAW-aktuell wird es wieder einen Bericht über den wilden Müll geben. Ergänzt wird dieser Artikel durch einen Passus:

 

„Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters/Verursachers von wilden Müllablagerungen führen, wird eine Belohnung von 100 - 500 EUR angesetzt.

Der Hinweis auf Belohnung kann auch über die Internetseite des ZAW kommuniziert werden.