Anfrage der Fraktion der FDP:
1.
Was
gedenkt der Landkreis zu tun, um darauf hinzuwirken, dass die Äußerung des
Kreisbeigeordneten Fleischmann umgesetzt wird, den Straftatbestand der
Ablagerung von „Wildem Müll“ im Landkreis zu verfolgen?
Zuständigkeiten:
Gemäß
§ 2 HAKrWG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
6.3.2013) sind die kreisangehörigen Gemeinden zuständig für die Ahndung von
wilden Müllablagerungen. Der ZAW (Zweckverband für Abfall- und
Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, Vorstandsvorsitzender
ist Kreisbeigeordneter Fleischmann) ist
in der Regel beratend tätig, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Der
Landkreis hat keine Zuständigkeit.
„§ 2
Wild lagernde Abfälle
Für das Zusammentragen und
Bereitstellen von Abfällen, die auf tatsächlich frei zugänglichen Flächen
widerrechtlich lagern und an denen kein Besitz im Sinne des § 3 Abs. 9 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes besteht (wild lagernde Abfälle), ist die
Verursacherin oder der Verursacher der Lagerung oder der nach sonstigem Recht
zum Zusammentragen und Bereitstellen verpflichtete Dritte verantwortlich.
Soweit Maßnahmen gegen die Verursacherin oder den Verursacher nicht möglich
sind und nach sonstigem Recht auch kein Dritter verantwortlich ist, sind die
kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte neben ihren Aufgaben nach § 1 zum Zusammentragen
und Bereitstellen der wild lagernden Abfälle verpflichtet. Im Falle des Satz 2
können die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte von der
Verursacherin oder dem Verursacher Ersatz der entstandenen Kosten,
einschließlich derjenigen für die weitere Entsorgung, verlangen.“
Was
tut der ZAW?
Der ZAW engagiert sich bereits seit 2003 im
Kampf gegen den wilden Müll. Die Kampagne „Saubere Landschaft“ hat zum Ziel,
die Menge und die Kosten für den wilden Müll zu reduzieren. Der „Rat gegen
Unrat“ (Vertreter des ZAW und der Gemeinden) entwickelt Strategien und Ideen,
um die Bevölkerung für das Problem des wilden Mülls zu sensibilisieren und über
das richtige Verhalten aufzuklären. Seit 2003 wurden folgende Aktionen und
Maßnahmen durchgeführt:
seit 2003 Jährliche kreisweite
Müllsammelaktionen
seit 2004 Ehrenamtliche
Umweltpaten
Merkblatt für
Hundekot
Plakat-Ausstellung
2004 Ideen-Wettbewerb
2005/2006 Informationsveranstaltungen
für Ordnungsämter
und
Bauhofmitarbeiter
2007 Foto-Wettbewerb mit
anschließender Plakataktion
2009 Literatur-Wettbewerb
(Veröffentlichung der besten
Beiträge)
2011 Wettbewerb für
Jugendliche
2011 Kinospots (Kooperation
mit der Hochschule Darmstadt)
2013 Malwettbewerb mit
anschließender Plakataktion
Okt. 2013 Schulung Ordnungsämter
und Bauhofmitarbeiter
regelmäßig Berichte in der
ZAW-aktuell über den wilden Müll
Die Verfolgung von Verursachern des wilden
Mülls war ebenfalls Thema einiger Veranstaltungen mit Sachbearbeiter/innen und
Bauhofmitarbeitern der Städte und Gemeinden. In diesem Rahmen entstand der
Leitfaden, der allen Kommunen zur Verfügung steht:
Leitfaden für den Umgang mit „wilden Müllablagerungen“.
Dieser Leitfaden enthält konkrete
Informationen und Musterschreiben zur Ahndung und Strafverfolgung.
Statistik:
Die Entwicklung des wilden Mülls pendelt auf
einem Niveau < 1.000 t. In den letzten Jahren ist ein leichter Rückgang
zu beobachten.
2. Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, die angekündigte Auslobung von Belohnungen umzusetzen, die zur Ergreifung von Verursachern der Ablagerung von „wildem Müll“ führen?
Der Vorstand des ZAW hat in seiner Sitzung
am 13.11.2014 Folgendes vereinbart:
In der nächsten Ausgabe der ZAW-aktuell wird
es wieder einen Bericht über den wilden Müll geben. Ergänzt wird dieser Artikel
durch einen Passus:
„Für
Hinweise, die zur Ergreifung des Täters/Verursachers von wilden
Müllablagerungen führen, wird eine Belohnung von 100 - 500 EUR angesetzt.
Der Hinweis auf Belohnung kann
auch über die Internetseite des ZAW kommuniziert werden.