Anfrage der Fraktion der FDP:
1.
Welche
Absprachen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Darmstadt und dem
Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg hinsichtlich der für 2015 geplanten Umweltzone
in Darmstadt?
Von Seiten der Stadt
Darmstadt wurden die verschiedenen Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung, wie
Einrichtung einer Umweltzone, aber auch Ausweitung des LKW-Fahrverbots auf
LKW-Fahrten aus und in die Kreise Darmstadt-Dieburg und Odenwald und
Installierung von Pförtner-Ampeln bei verschiedenen Terminen vorgestellt und
mit Vertretern von Landkreis und betroffenen Kreiskommunen diskutiert. In einer
gemeinsam von Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragten
Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der verschiedenen
Maßnahmen auf das Umland untersucht. Die Ergebnisse des Büros Habermehl +
Follmann liegen seit Ende Oktober vor.
Die Auswirkungen der
Umweltzone werden danach eher gering eingeschätzt.
Im Zuge des
LKW-Fahrverbots ist mit Mehrbelastungen vor allem in der Ortslage von Roßdorf,
auf der B 38 und B 426 zu rechnen. Insbesondere im Bereich „Felsnase“ wird ein
deutlich höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein. Problematisch ist
insbesondere die Situation in Roßdorf. Die Anbindung des Gewerbegebiets West
erweist sich als schwierig, da die Anschlussstelle Roßdorf-West der B 26
lediglich in Richtung Darmstadt befahren werden kann. Es wäre somit eine
Verkehrszunahme in der engen Ortslage von Roßdorf zu erwarten, Be- und Entlader
des Gewerbegebietes mit einem Ziel westlich von Darmstadt hätten erhebliche
Umwege auf sich zu nehmen. Hierzu gibt es noch Gesprächsbedarf mit der Stadt
Darmstadt, um eine Regelung zu finden.
Durch Einführung von
Pförtnerampeln würde sich die Wartezeit des einfließenden Verkehrs verlagern.
Die Staulänge könnte Auswirkungen auf die benachbarten Kommunen haben. Positive
Auswirkungen innerhalb der Stadt Darmstadt sind jedoch nur mit einem
leistungsfähigen Straßennetz, das eine flüssige Verkehrsabwicklung zulässt, zu
erwarten. Auch sollte keine Beeinträchtigung des ÖPNV erfolgen. Die Einführung
dieser Maßnahme steht noch nicht abschließend fest.
2.
Inwieweit
sind Wirtschaftsverbände wie IHK, Handwerkskammer usw. in diese Absprachen
einbezogen?
Wirtschaftsverbände waren zu den bisherigen
Vorstellungen und Besprechungen eingeladen und daran beteiligt.
3.
Wie
wird gewährleistet, dass die überregional wichtigen Bundesstraßen (B 3,
B 26, B 42, B 459) für den allgemeinen Durchgangsverkehr
gesichert werden?
Der allgemeine Durchgangsverkehr wird auch
nach Einrichtung der Umweltzone nach Darmstadt und durch Darmstadt hindurch
fahren dürfen, wenn dem jeweiligen Fahrzeug eine grüne Umweltplakette erteilt
wurde. Lediglich 2,3 % (4115 von 175834) Pkw und 23,5 % (2183 von 9271)
Nutzfahrzeugen, die derzeit im Landkreis zugelassen sind, können keine grüne Umweltplakette
erhalten. Bei diesen Zahlen ist jedoch nicht berücksichtigt, welche der
Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette überhaupt jemals nach Darmstadt bewegt
werden.
Neben dem allgemeinen Durchgangsverkehr ist
der Lkw-Verkehr (über 3,5 t) nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplans durch
das damit verbundene umfassende Durchfahrtsverbot gezwungen, um Darmstadt herum
zu fahren. Nach Darmstadt darf dann nur noch derjenige Lkw gefahren werden, der
dort Be- und Entlader ist, d. h. entweder dort gewerblich ansässig ist oder
eine Be- bzw. Entladetätigkeit zu verrichten hat. Im Übrigen ist es den
berechtigten Be- und Entladern frei gestellt, auf welcher Strecke das
Stadtgebiet danach verlassen wird. So könnte eine Spedition zunächst von der A
5 berechtigt nach Darmstadt fahren, dort einen Teil der Ladung abladen und
danach in Richtung Dieburg seinen Weg fortsetzen.
Für Lkw gesperrt werden dann: B 26 (aus
Griesheim und aus Dieburg), B 449 (aus Mühltal), L 3094 (aus Dieburg) und L
3097 (aus Pfungstadt).
Weiterhin befahrbar für Lkw sind: B 3 (aus
Egelsbach und aus Seeheim-Jugenheim), B 42 (aus Weiterstadt), B 426 (aus
Ober-Ramstadt und aus Pfungstadt) und L 3097 (aus Messel) und weiter über den
Martin-Luther-King-Ring und Carl-Schenck-Ring.