Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.                Welche Absprachen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Darmstadt und dem Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg hinsichtlich der für 2015 geplanten Umweltzone in Darmstadt?

Von Seiten der Stadt Darmstadt wurden die verschiedenen Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung, wie Einrichtung einer Umweltzone, aber auch Ausweitung des LKW-Fahrverbots auf LKW-Fahrten aus und in die Kreise Darmstadt-Dieburg und Odenwald und Installierung von Pförtner-Ampeln bei verschiedenen Terminen vorgestellt und mit Vertretern von Landkreis und betroffenen Kreiskommunen diskutiert. In einer gemeinsam von Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragten Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf das Umland untersucht. Die Ergebnisse des Büros Habermehl + Follmann liegen seit Ende Oktober vor.

 

Die Auswirkungen der Umweltzone werden danach eher gering eingeschätzt.

 

Im Zuge des LKW-Fahrverbots ist mit Mehrbelastungen vor allem in der Ortslage von Roßdorf, auf der B 38 und B 426 zu rechnen. Insbesondere im Bereich „Felsnase“ wird ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein. Problematisch ist insbesondere die Situation in Roßdorf. Die Anbindung des Gewerbegebiets West erweist sich als schwierig, da die Anschlussstelle Roßdorf-West der B 26 lediglich in Richtung Darmstadt befahren werden kann. Es wäre somit eine Verkehrszunahme in der engen Ortslage von Roßdorf zu erwarten, Be- und Entlader des Gewerbegebietes mit einem Ziel westlich von Darmstadt hätten erhebliche Umwege auf sich zu nehmen. Hierzu gibt es noch Gesprächsbedarf mit der Stadt Darmstadt, um eine Regelung zu finden.

 

Durch Einführung von Pförtnerampeln würde sich die Wartezeit des einfließenden Verkehrs verlagern. Die Staulänge könnte Auswirkungen auf die benachbarten Kommunen haben. Positive Auswirkungen innerhalb der Stadt Darmstadt sind jedoch nur mit einem leistungsfähigen Straßennetz, das eine flüssige Verkehrsabwicklung zulässt, zu erwarten. Auch sollte keine Beeinträchtigung des ÖPNV erfolgen. Die Einführung dieser Maßnahme steht noch nicht abschließend fest.

 

2.                Inwieweit sind Wirtschaftsverbände wie IHK, Handwerkskammer usw. in diese Absprachen einbezogen?

Wirtschaftsverbände waren zu den bisherigen Vorstellungen und Besprechungen eingeladen und daran beteiligt.

 

3.                Wie wird gewährleistet, dass die überregional wichtigen Bundesstraßen (B 3, B 26, B 42, B 459) für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesichert werden?

Der allgemeine Durchgangsverkehr wird auch nach Einrichtung der Umweltzone nach Darmstadt und durch Darmstadt hindurch fahren dürfen, wenn dem jeweiligen Fahrzeug eine grüne Umweltplakette erteilt wurde. Lediglich 2,3 % (4115 von 175834) Pkw und 23,5 % (2183 von 9271) Nutzfahrzeugen, die derzeit im Landkreis zugelassen sind, können keine grüne Umweltplakette erhalten. Bei diesen Zahlen ist jedoch nicht berücksichtigt, welche der Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette überhaupt jemals nach Darmstadt bewegt werden.

Neben dem allgemeinen Durchgangsverkehr ist der Lkw-Verkehr (über 3,5 t) nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplans durch das damit verbundene umfassende Durchfahrtsverbot gezwungen, um Darmstadt herum zu fahren. Nach Darmstadt darf dann nur noch derjenige Lkw gefahren werden, der dort Be- und Entlader ist, d. h. entweder dort gewerblich ansässig ist oder eine Be- bzw. Entladetätigkeit zu verrichten hat. Im Übrigen ist es den berechtigten Be- und Entladern frei gestellt, auf welcher Strecke das Stadtgebiet danach verlassen wird. So könnte eine Spedition zunächst von der A 5 berechtigt nach Darmstadt fahren, dort einen Teil der Ladung abladen und danach in Richtung Dieburg seinen Weg fortsetzen.

Für Lkw gesperrt werden dann: B 26 (aus Griesheim und aus Dieburg), B 449 (aus Mühltal), L 3094 (aus Dieburg) und L 3097 (aus Pfungstadt).

Weiterhin befahrbar für Lkw sind: B 3 (aus Egelsbach und aus Seeheim-Jugenheim), B 42 (aus Weiterstadt), B 426 (aus Ober-Ramstadt und aus Pfungstadt) und L 3097 (aus Messel) und weiter über den Martin-Luther-King-Ring und Carl-Schenck-Ring.