Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 400.682.352 Euro und Aufwendungen von 414.566.186 Euro (Fehlbedarf: 13.833.834 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -6.065.929 Euro, aus Investitionstätigkeit von -1.378.561 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -7.271.757 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 14.716.247 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.259.686 Euro,

d)     Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 170.000.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Kreisumlage auf 40,71 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17,29 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2014 - 2018 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2014 - 2018 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.

 

4.         Gemäß § 92 Abs. 4 HGO wird dem Kreistag das Haushaltsicherungskonzept 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.