Landrat Schellhaas
gibt die vom
Regierungspräsidium Darmstadt vom 04. Juli 2014 gemäß § 52 Abs. 1 der
Hessischen Landkreisordnung i.V.m. § 104 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
erteilte Genehmigung zur Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch
den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugunsten des „Zentrums der Medizinischen
Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH“ zur Kenntnis.