Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas

 

gibt die vom Regierungspräsidium Darmstadt vom 04. Juli 2014 gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung i.V.m. § 104 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung erteilte Genehmigung zur Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugunsten des „Zentrums der Medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH“ zur Kenntnis.