Beschluss:
- Der Entwurf des 1.
Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das
Wirtschaftsjahr 2014 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt
und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1.
Nachtragswirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich
ist, wird um 300.000 EUR auf 5.060.000 EUR reduziert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die im Jahr 2014 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für 2014 um 200.000 EUR auf 1.640.000 EUR erhöht.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 24.02.2014 beschlossene Stellenübersicht 2014.