Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird um 300.000 EUR auf 5.060.000 EUR reduziert. 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die im Jahr 2014 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für 2014 um 200.000 EUR auf 1.640.000 EUR erhöht.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 24.02.2014 beschlossene Stellenübersicht 2014.