Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt zu dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
  2. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit nachfolgender Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

1. im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.040.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Es sind im Jahr 2015 keine Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt die am XX.XX.XXXX vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2015.