Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandssatzung in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 1. Juli 2013 wird durch die
18. Änderungssatzung wie folgt geändert:

 

 

1.    § 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

       § 13 Geschäftsführung
             
       (1)   Die Geschäftsführung für den Zweckverband wird im Namen und im Auftrag des
              Zweckverbandes durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt.

             

Alte Fassung:

§ 13 Geschäftsführung

(1)   Die Geschäftsführung für den Zweckverband wird im Namen und im Auftrag des Zweckverbandes durch das DA-DI Werk durchgeführt.

 

 

2.    Die 18. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.