Sitzung: 02.12.2014 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verbandssatzung in der Fassung der 17. Änderungssatzung
vom 1. Juli 2013 wird durch die
18. Änderungssatzung wie folgt geändert:
1. § 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
§ 13 Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung für den Zweckverband wird im Namen und im
Auftrag des
Zweckverbandes durch den
Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt.
Alte Fassung:
§ 13 Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung für den Zweckverband wird im Namen und im Auftrag des Zweckverbandes durch das DA-DI Werk durchgeführt.
2. Die 18. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.