Sitzung: 02.12.2014 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) i.d.F. vom 24.06.1978 (GVBl. I S. 420) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Verbandssatzung des ZAW legt der Verbandsvorstand den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Verbandsversammlung hat den Wirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2015 in seiner Sitzung am 02.12.2014 wie folgt beschlossen:
1. Die Festsetzung des Erfolgsplanes
in den Erträgen auf 20.826.100
€
in den Aufwendungen auf 21.438.250 €
Die Festsetzung des Vermögensplanes
in den Einnahmen auf 18.750
€
in den Ausgaben auf 18.750
€
2. Keine Kreditaufnahme.
3. Keine Verpflichtungsermächtigung.
4. Die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur
rechtzeiti-
gen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden darf, in Höhe von 1.000.000 €.
5. Keinen Stellenplan.
6. Die Festsetzung der den Städten und Gemeinden gemäß § 14 Absatz 3 der Verbandssatzung je Einwohner zu erstattenden Pauschale auf 2,00 € je Einwohner.
7. Die Festsetzung der den Städten und Gemeinden zu zahlenden anteiligen Personalaufwand im Bereich der Einsammlung von „Wilden Müllablagerungen“.
8. Sobald die Gebührenausgleichsrücklage 3,4 Mio. € übersteigt, erfolgt satzungsgemäß eine Gebührengutschrift.