Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

1. Den Entwurf der Haushaltssatzung, der folgende Festsetzungen enthält:

 

a)      den Ergebnishaushalt ausgeglichen mit ordentlichen Erträgen von 247.045 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 247.045 Euro,

b)      den Finanzhaushalt insgesamt ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 Euro, aus Investitionstätigkeit von 1.630.960 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -862.200 Euro,

c)      keine Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)     keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 31.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 152.600 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2. Den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2014 - 2018.

 

3. Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2014 - 2018 wird
    gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung zur Unterrichtung vorgelegt.