Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Gewährung von freiwilligen Leistungen für Beschäftigte bei der Landkreisverwaltung Darmstadt-Dieburg wird äußerst restriktiv gehandhabt und findet nur in den Fällen Anwendung, die der Personalgewinnung bzw. Sicherung von Personal dient.

 

Bei Beamten ist die Gewährung von freiwilligen Leistungen nach den Vorschriften des Hessischen Besoldungsgesetzes nicht zulässig. Prämien nach der Hessischen Leistungsprämien- und -zulagenverordnung werden nicht gewährt.

 

Insofern ergeht dazu kein Beschluss.

 

  1. Beschluss:

 

Das Jobticket bzw. die Gewährung eines Zuschusses zu der Beschaffung einer Jahreskarte bis zur Preisstufe 5 des RMV sowie die Gewährung eines Zuschusses für eine Belegschaftsveranstaltung sowie für den Betriebssport werden beibehalten.