Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: geändert beschlossen

Die Analyse der Verwaltungsprozesse dahingehend, ob auf einzelne Aufgaben ganz oder teilweise verzichtet werden kann oder ob Standardsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich sind, war Inhalt der produktkritischen Bestandsaufnahme durch die KGSt. Wie sich aus den Ergebnissen zeigt, sind in vielen Bereichen Standardsenkungen oder auch ein ganzer oder teilweiser Leistungsverzicht möglich. Die Realisierung einiger dieser konsolidierend wirkenden Maßnahmen scheitert an den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien und Grundsatzentscheidungen.

 

Insofern ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Die Verwaltungsbehörden (Kreisausschuss und Betriebskommissionen) werden beauftragt, bei der weiteren Durchführung der Analyse der Verwaltungsprozesse davon auszugehen, dass einer Umsetzung solcher Konsolidierungsmaßnahmen bisher beschlossene Richtlinien und Grundsatzentscheidungen des Kreistages nicht entgegenstehen.

 

  1. Im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses sind von den Verwaltungsbehörden (Kreisausschuss und Betriebskommissionen) entsprechende Änderungsvorschläge zu bestehenden Richtlinien und Grundsatzentscheidungen den politischen Gremien vorzulegen mit dem Ziel, mögliche Einsparungen zu realisieren.