Nachtrag: 05.11.2014
Sitzung: 10.11.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2360-2014/DaDi
Beschluss:
- Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Kostendeckung der Gebühren auf Basis der Verwaltungskostenordnungen des Landes zu überprüfen.
- Sofern die Gebühren nicht kostendeckend erhoben werden, sind sie bis zur Ausschöpfung des vom Land vorgegebenen Gebührenrahmens anzuheben.
- Wenn unter Berücksichtigung von organisatorischen Maßnahmen der vom Land vorgegebene Gebührenrahmen sich als nicht ausreichend erweist, ist beim Land auf eine Gebührenanpassung hinzuwirken.