Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Kostendeckung der Gebühren auf Basis der Verwaltungskostenordnungen des Landes zu überprüfen.
  2. Sofern die Gebühren nicht kostendeckend erhoben werden, sind sie bis zur Ausschöpfung des vom Land vorgegebenen Gebührenrahmens anzuheben.
  3. Wenn unter Berücksichtigung von organisatorischen Maßnahmen der vom Land vorgegebene Gebührenrahmen sich als nicht ausreichend erweist, ist beim Land auf eine Gebührenanpassung hinzuwirken.