Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Punkt 1 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch

zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und

Verbänden mit deutlich weniger, mindestens jedoch 50 % weniger,  kommunalen Zuschüssen möglich ist.

 

Des Weiteren wird die Vorlage um Punkt 3 ergänzt:

Um entstehende Kosten für die landkreiseigenen Veranstaltungen zu reduzieren,

soll der Partnerschaftsverein dabei unterstützt werden, Drittmittel einzuwerben.

Dabei sollen insbesondere Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln ausgeschöpft

werden.