Nachtrag: 05.11.2014
Sitzung: 10.11.2014 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2116-2014/DaDi
Beschluss:
- Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden mit deutlich weniger, mindestens jedoch 50 % weniger, kommunalen Zuschüssen möglich ist.
- Die Aufwendungen für die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zunächst um 50 % (= 5.000 Euro) gekürzt. Die Förderrichtlinien sind unter Einbeziehung von Eigenanteilen anzupassen.
- Um entstehende Kosten für die landkreiseigenen Veranstaltungen zu reduzieren, soll der Partnerschaftsverein dabei unterstützt werden, Drittmittel einzuwerben. Dabei sollen insbesondere Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln ausgeschöpft werden.