Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der durchschnittliche Aufwand gemäß § 27 HGO für die Durchführung einer Kreistagssitzung mit den vorgeschalteten Sitzungen der Kreistagsausschüsse bzw. seiner Fraktionen betrug im arithmetischen Mittel des Haushaltsjahres 2013 gerundet 28.500 Euro.

 

Im Durchschnitt dauerte eine Kreistagssitzung 2 Stunden 5 Minuten. Auf Grund der bestehenden Regelungen der Entschädigungssatzung führt eine in der Folge längere Sitzungsdauer zu keinen wesentlichen Mehrkosten.

 

Der Kreisausschuss regt an, dass die im Kreistag gebildeten Fraktionen auf Basis dieser Informationen eine Diskussion möglicher Einsparvorschläge führen und kündigt an, auch für die weiteren Gremien, die bei dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gebildet sind, Informationen zu den damit verbundenen Kosten, rechtlichen Verpflichtungen und aus evtl. Einsparmaßnahmen folgenden Auswirkungen zur Verfügung zu stellen. Da es sich dabei um den Kernbereich parlamentarischer Arbeit handelt, verzichtet der Kreisausschuss auf einen

 

Beschluss:

 

Die Anzahl der Sitzungen des Kreistags wird nicht verändert.