Nachtrag: 05.11.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der durchschnittliche Aufwand gemäß § 27 HGO für ein ehrenamtliches Mitglied des Kreisausschusses betrug im arithmetischen Mittel des Haushaltsjahres 2013 gerundet 7.675 Euro.

 

Zur Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich, die gemäß § 36 Absatz 1 HKO vor der Wahl der Beigeordneten bis sechs Monate nach Beginn einer Wahlzeit möglich ist. Änderungen nach diesem Zeitpunkt werden erst zu Beginn der nächsten Wahlzeit wirksam.

 

Der Kreisausschuss regt an, dass die im Kreistag gebildeten Fraktionen auf Basis dieser Informationen eine Diskussion möglicher Einsparvorschläge führen und kündigt an, auch für die weiteren Gremien, die bei dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gebildet sind, Informationen zu den damit verbundenen Kosten, rechtlichen Verpflichtungen und aus evtl. Einsparmaßnahmen folgenden Auswirkungen zur Verfügung zu stellen. Da es sich dabei um den Kernbereich parlamentarischer Arbeit handelt, verzichtet der Kreisausschuss auf einen

 

Beschluss:

 

Über eine Reduzierung des ehrenamtlichen Kreisausschusses wird in dieser Wahlperiode nicht beschlossen.