Beschluss:

 

  1. Die Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ wird mit dem Bestätigungsvermerk des Revisionsamtes der Verbandsversammlung zur Beratung und Feststellung vorgelegt.

 

  1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wird mit dem Prüfbericht des Revisionsamtes gem. § 113 HGO der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Dem Verbandsvorstand wird für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.