Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NGA-Netz Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am xx.xx.2014 auf Grund des § 9 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.1969 (GVBl. I 1969 S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) die nachfolgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ beschlossen.

 

Artikel 1

 

  1. § 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

    „Der Zweckverband schafft die Voraussetzungen zur Bereitstellung und langfristigen Versorgung des Verbandsgebietes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen (Next-Generation-Access und Folgetechnologien).“

  2. § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei Vertretern der dem Zweckverband angehörenden Städte und Gemeinden sowie fünf Vertretern des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die im Fall ihrer Verhinderung von Stellvertretern vertreten werden. Jeder Vertreter eines Verbandsmitglieds hat in der Verbandsversammlung eine Stimme.“

 

  1. § 6 Absatz 2 letzter Satz wird gestrichen.

 

  1. § 9 Absatz 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:

    „Der Verbandsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden.“

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.