Beschluss:
Die Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NGA-Netz Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am xx.xx.2014 auf Grund des § 9 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.1969 (GVBl. I 1969 S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) die nachfolgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ beschlossen.
Artikel 1
- § 3 Satz 1 erhält folgende
Fassung:
„Der Zweckverband schafft die Voraussetzungen zur Bereitstellung und langfristigen Versorgung des Verbandsgebietes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen (Next-Generation-Access und Folgetechnologien).“
- § 5 Absatz 1 erhält
folgende Fassung:
„Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei Vertretern der dem Zweckverband angehörenden Städte und Gemeinden sowie fünf Vertretern des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die im Fall ihrer Verhinderung von Stellvertretern vertreten werden. Jeder Vertreter eines Verbandsmitglieds hat in der Verbandsversammlung eine Stimme.“
- § 6 Absatz 2 letzter Satz wird gestrichen.
- § 9 Absatz 1 letzter Satz erhält
folgende Fassung:
„Der Verbandsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.