Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreisausgleichsstock bleibt bis zur Neuberechnung und Neuverteilung des Kommunalen Finanzausgleichs unverändert.

2.      Nach der Neuberechnung und Neuverteilung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen wird das Thema Kreisausgleichsstock erneut aufgerufen und diskutiert.