In den zurückliegenden
7 Jahren betrug die durchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeitenquote 14, 7
Tage pro Person und Jahr. Damit liegt die Fehlzeitenquote 2,1 Tage unter dem
von der KGSt bekanntgegebenen Wert von 40 an einer Umfrage teilnehmenden
Kommunen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Implementierung des
betrieblichen Gesundheitswesens im Jahr 2004 positive Auswirkungen auf den
Krankenstand der Belegschaft hat.
Insofern ergeht kein
Beschlussvorschlag.