Beschluss: erledigt

Der Einsatz privater Dienstleister erfolgt bereits seit Jahren in verschiedenen Bereichen. So werden die Beihilfefestsetzung durch die Versorgungskasse Darmstadt vorgenommen, komplexe Druckerzeugnisse durch externe Dienstleister hergestellt oder Rechtsberatung teilweise eingekauft.

 

Unter Beachtung des Grundsatzes von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird der Einsatz privater Dienstleister laufend überprüft.

 

Insofern erfolgt kein Beschlussvorschlag.