Nachtrag: 12.09.2014
Sitzung: 22.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 2385-2014/DaDi
- Die Gewährung von freiwilligen Leistungen für Beschäftigte bei der
Landkreisverwaltung Darmstadt-Dieburg wird äußerst restriktiv gehandhabt
und findet nur in den Fällen Anwendung, die der Personalgewinnung bzw.
Sicherung von Personal dient.
Bei Beamten
ist die Gewährung von freiwilligen Leistungen nach den Vorschriften des
Hessischen Besoldungsgesetzes nicht zulässig. Prämien nach der Hessischen
Leistungsprämien- und -zulagenverordnung werden nicht gewährt.
Insofern
ergeht dazu kein Beschlussvorschlag.
- Beschlussvorschlag:
Das Jobticket
bzw. die Gewährung eines Zuschusses zu der Beschaffung einer Jahreskarte bis
zur Preisstufe 5 des RMV sowie die Gewährung eines Zuschusses für eine
Belegschaftsveranstaltung sowie für den Betriebssport werden beibehalten.