Nachtrag: 12.09.2014

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler sind in den vergangenen Jahren bereits auf das Mindestmaß reduziert worden.

 

Die unter dem Produkt 030802 veranschlagten Zuwendungen an die Gustav-Heinemann-Schule, Dieburg, und die Christoph-Graupner-Schule, Darmstadt, werden ab dem Haushaltsjahr 2014 auf 16.000 Euro begrenzt. Der Ansatz für Preisgelder bei Schulsportveranstaltungen wird gestrichen.