Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird auch in Zukunft auf Grund
-
der
demographischen Entwicklung und des damit einhergehenden und bereits
feststellbaren Fachkräftemangels,
- der besonderen gesellschaftspolitischen Verantwortung der öffentlichen Hand, für Ausbildung Sorge zu tragen,
im seitherigen
Umfang jungen Menschen in den verschiedenen fachspezifischen Ausprägungen
Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Nach Beendigung
der Ausbildung werden die Betroffenen, sofern es das Persönlichkeits- und
Leistungsbild rechtfertigt, und freie Planstellen nicht vorhanden sind, zur
weiteren Erprobung in ein auf ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis
übernommen.
Die im
Haushaltssicherungskonzept unter Maßnahme-Nr. 25 vorgesehene Festlegung einer
Obergrenze für die Übernahme der Auszubildenden ist in Anbetracht der nicht
unerheblichen Kosten einer Ausbildung nicht Ziel führend.