Beschlussvorschlag:
Punkt 1 der Vorlage wird wie folgt geändert:
Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch
zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und
Verbänden mit deutlich weniger kommunalen Zuschüssen möglich ist.
Des Weiteren wird die Vorlage um Punkt 3 ergänzt:
Um entstehende Kosten für die landkreiseigenen Veranstaltungen zu reduzieren,
soll der Partnerschaftsverein dabei unterstützt werden, Drittmittel einzuwerben.
Dabei sollen insbesondere Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln ausgeschöpft
werden.