Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden dauerhaft ohne kommunale Zuschüsse möglich ist.
  2. Die Aufwendungen für die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zunächst um 50 % (= 5.000 Euro) gekürzt. Die Förderrichtlinien sind unter Einbeziehung von Eigenanteilen anzupassen.