Beschlussvorschlag:
- Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden dauerhaft ohne kommunale Zuschüsse möglich ist.
- Die Aufwendungen für die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zunächst um 50 % (= 5.000 Euro) gekürzt. Die Förderrichtlinien sind unter Einbeziehung von Eigenanteilen anzupassen.