Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 38 Abs. 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) wird der Termin für die Direktwahl des Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf Sonntag, den 19. April 2015 festgesetzt. Der Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl (§ 42 KWG i.V.m. 37 Abs. 1b HKO) wird auf den 10. Mai 2015 festgesetzt.