Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit Verfügung vom 25.06.2014 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.