Der
Kreisausschuss beschließt auf Empfehlung
der Frauenkommission:
Der Kreisausschuss weist auf § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) hin, nach dem bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstige Gremien mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein sollen. Der Kreisausschuss appelliert an die entsendenden Stellen, § 12 HGlG zu beachten, und empfiehlt, die Kriterien für die jeweiligen Preisvergaben zu überarbeiten bzw. zu erarbeiten.
Der Bericht über die Vergabe von Ehrenpreisen wird an die
entsprechenden Gremien geleitet.