Sitzung: 17.09.2014 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2197-2014/DaDi
Beschluss:
Als Strahlenschutzverantwortlicher im Sinne des § 13 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV) wird Herr Christian Keller, Betriebsleiter Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.
Der Strahlenschutzverantwortliche darf im Rahmen seiner Funktion Strahlenschutzbeauftragte für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten wird der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.