Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Als Strahlenschutzverantwortlicher im Sinne des § 13 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV) wird Herr Christian Keller, Betriebsleiter Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.

 

Der Strahlenschutzverantwortliche darf im Rahmen seiner Funktion Strahlenschutzbeauftragte für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten wird der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.