Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

gibt die Quotenabrechnung bezüglich ausländischer Flüchtlinge für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.16.2014 sowie die Errechnung der turnusmäßig aufzunehmenden Personen ab 01.07.2014 bis 31.12.2014 (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis.

 

Beschluss:

 

Aufgrund der Daten des RP Darmstadt soll folgendes beschlossen werden:

 

1.  Die Verteilung, der dem Landkreis Darmstadt-Dieburg durch das Regierungspräsidium zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt prozentual gemäß der Einwohnerzahl der Kommunen auf der Grundlage des Zensus 2011. Siehe Tabelle in Anlage 3.

 

2.      Die Aufnahmequote der Kommunen errechnet sich auf dem am 30.06.2014 in den einzelnen Kommunen lebenden Flüchtlingen (1202 Personen) plus 422 Personen, die nach derzeitigem Stand dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2014 zugewiesen werden sollen.

 

3.      Die Kommunen, die bis 30.06.2014 bereits aufgrund von bestehenden Gemeinschaftsunterkünften ihr Aufnahmesoll überschritten haben, erhalten ab 01.07.2014 bis 31.12.2014 keine zusätzlichen Zuweisungen. Frei gewordene Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften werden nachbelegt. Hier handelt es sich um folgende Kommunen: Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Bieberau, Messel und Rodorf. Der Anteil dieser Kommunen wird entsprechend auf die verbleibenden Kommunen verteilt.

 

4.      Ab dem 01.07.2014 werden neu ankommende Flüchtlinge gemäß dem prozentualen Einwohneranteil auf die verbleibenden 16 Kommunen verteilt. Aus der in Anlage 4 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2014 ist.

 

5.      Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, die den Kommunen entstehen werden nach Absprache (vertragliche Regelung) vom Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet.