Beschluss: Kenntnis genommen

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche ist in Hessen umfangreich geregelt. Es bestehen Rahmenvereinbarungen zur gesetzlichen Unfallversicherung, eine private Unfall-Landesversicherung und eine private Haftplicht-Landesversicherung.

Schäden, die ehrenamtlich Tätige in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden nach einer Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Sollte keine eigene private Haftpflichtversicherung bestehen, erhalten Ehrenamtliche über den Rahmenvertrag Versicherungsschutz (siehe beigefügten Informationsflyer).

Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit der Sparkassenversicherung eine kostenlose Online-Beratung zu Versicherungsschutz im Ehrenamt unter www.gemeinsam-akiv.de eingerichtet, außerdem gibt es einen Ansprechpartner, Herrn Axel Tunsch, Telefon 0611/1782531, der Fragen beantwortet und Schadensmeldungen entgegen nimmt.

 

Im Rahmen der Informations- und Vernetzungsveranstaltung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit, am 1. Oktober 2014 im Kreistagssitzungssaal, werden die Ehrenamtlichen zu diesem Thema Informationen erhalten.

 

 

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

In einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 1854) war die Frage gestellt worden:

„Inwiefern sind Ehrenamtliche (z. B. bei Fahrten) versichert?“

Als Antwort wurde gegeben:

„Die Ehrenamtlichen sind über die Haftpflichtversicherung des Landkreises versichert.“

Weil es zu der Versicherungsfrage  Irritationen gegeben hat, fragen wir an:

 

1. An wen wenden sich ehrenamtliche Helfer/innen bei Fragen zum Versicherungsschutz?

Welcher Versicherer für den Versicherungsschutz der ehrenamtliche Helfer/innen zuständig ist, hängt davon ab, ob der ehrenamtlich Tätige in einem Asylkreis eines Verbandes, Vereines oder der Kirche tätig ist oder unabhängig von einer Organisation.

Ehrenamtliche, die Asylbewerber im Landkreis Darmstadt-Dieburg betreuen, können sich an das Büro der Ersten Kreisbeigeordneten bzw. an den Bürgerbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wenden, um dies im jeweiligen Einzelfall zu klären.

 

2. Gilt die Versicherung jeweils für einen Einzelfall oder generell?

Ehrenamtlich Tätige sind generell versichert. Auf das beigefügte Schaubild wird verwiesen.

 

3. Welche Möglichkeiten bestehen, um ehrenamtliche Helfer/innen der Asyl-Arbeitskreise, die nicht an eine karitative Organisation angebunden sind, zum Beispiel durch Überreichung einer Ehrenamts-Karte o. ä., generell abzusichern?

Die Überreichung bzw. Regelungen über die Ehrenamts-Card sind nicht erforderlich (siehe Antwort zu Ziffer 2).