Versicherungsschutz
für Ehrenamtliche ist in Hessen umfangreich geregelt. Es bestehen
Rahmenvereinbarungen zur gesetzlichen Unfallversicherung, eine private Unfall-Landesversicherung
und eine private Haftplicht-Landesversicherung.
Schäden, die
ehrenamtlich Tätige in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden nach einer
Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Sollte keine
eigene private Haftpflichtversicherung bestehen, erhalten Ehrenamtliche über
den Rahmenvertrag Versicherungsschutz (siehe beigefügten Informationsflyer).
Die Hessische
Landesregierung hat gemeinsam mit der Sparkassenversicherung eine kostenlose
Online-Beratung zu Versicherungsschutz im Ehrenamt unter
www.gemeinsam-akiv.de eingerichtet, außerdem
gibt es einen Ansprechpartner, Herrn Axel Tunsch, Telefon 0611/1782531, der
Fragen beantwortet und Schadensmeldungen entgegen nimmt.
Im Rahmen der
Informations- und Vernetzungsveranstaltung für Ehrenamtliche in der
Flüchtlingsarbeit, am 1. Oktober 2014 im Kreistagssitzungssaal, werden die
Ehrenamtlichen zu diesem Thema Informationen erhalten.
Anfrage der Fraktion von Die Linke:
In einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 1854) war die Frage gestellt worden:
„Inwiefern sind Ehrenamtliche (z. B. bei Fahrten) versichert?“
Als Antwort wurde gegeben:
„Die Ehrenamtlichen sind über die Haftpflichtversicherung des Landkreises versichert.“
Weil es zu der Versicherungsfrage Irritationen gegeben hat, fragen wir an:
1. An wen wenden sich ehrenamtliche Helfer/innen bei Fragen zum Versicherungsschutz?
Welcher Versicherer für den Versicherungsschutz der ehrenamtliche
Helfer/innen zuständig ist, hängt davon ab, ob der ehrenamtlich Tätige in einem
Asylkreis eines Verbandes, Vereines oder der Kirche tätig ist oder unabhängig
von einer Organisation.
Ehrenamtliche, die Asylbewerber im Landkreis Darmstadt-Dieburg
betreuen, können sich an das Büro der Ersten Kreisbeigeordneten bzw. an den
Bürgerbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wenden, um dies im
jeweiligen Einzelfall zu klären.
2. Gilt die Versicherung jeweils für einen Einzelfall oder generell?
Ehrenamtlich Tätige sind generell versichert. Auf das beigefügte
Schaubild wird verwiesen.
3. Welche Möglichkeiten bestehen, um ehrenamtliche Helfer/innen der Asyl-Arbeitskreise, die nicht an eine karitative Organisation angebunden sind, zum Beispiel durch Überreichung einer Ehrenamts-Karte o. ä., generell abzusichern?
Die Überreichung bzw. Regelungen über die Ehrenamts-Card sind nicht
erforderlich (siehe Antwort zu Ziffer 2).