Anfrage der Fraktion von Die Linke:
- Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Kreis für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen von EU, Bund und Land bekommt?
Das Land Hessen zahlt eine Pauschale nach dem Landesaufnahmegesetz in
Höhe von 562,22 € pro abrechenbarer Person und Monat. Für das Wirtschaftsjahr
2013 wurden uns insgesamt 2.827.277 € erstattet. Eine Erstattung des Bundes und
der EU für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erfolgt nicht.
- Wie viel zahlt der Kreis den Städten und Gemeinde für die Unterbringung?
Es gibt grundsätzlich zwei Unterbringungsverträge mit Kommunen. Zum
einen sind es klassische Mietverträge, hier zahlt der Kreis eine, sich am
jeweils ortsüblichen Mietzins orientierende, Miete. Zum anderen sind es
Betreiberverträge, hier zahlt der Kreis den Kommunen einen Tagessatz zwischen
6,50 € und 7,20 €/Person.
- Wie viele davon wohnen in Gemeinschaftsunterkünften und um welche Art von Unterkünfte handelt es sich (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?
siehe Anlage
- Wie viel Wohnraum steht pro Person zur Verfügung und wie viele Personen müssen sich einen Raum teilen (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?
Es wird versucht immer ca. 8 - 10 qm Wohnfläche pro Person bereit zu
stellen. In den verschiedenen Unterkünften gibt es EZ, DZ und Mehrbettzimmer
mit Platz für bis zu 5- 6 Personen.
- Wer sind die Vermieter der Flüchtlingsunterkünfte (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?
Zum 31.8.2014 hatten wir 24 Verträge mit Städten und Gemeinden und 20
Verträge mit Privatpersonen oder Unternehmen abgeschlossen. Die persönlichen
Daten privater Vermieter können aus Datenschutzgründen in öffentlicher Sitzung
nicht bekannt gegeben werden.
- Welche Integrationsmaßnahmen bieten der Kreis den die Städten und Gemeinden an?
In einigen Städten und Gemeinden des Landkreises werden durch das
Fachgebiet Zuwanderung und Flüchtlinge Deutschkurse in Zusammenarbeit mit der
VHS angeboten. Die Angebote werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel, insbesondere in den Kommunen angeboten, die viele neue
Flüchtlinge aufgenommen haben. Darüber hinaus werden durch ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer und Organisationen Unterstützungsangebote vor Ort
organisiert, die statistisch bisher aber nicht erfasst werden konnten. Die
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden im Rahmen der vorhandenen
Ressourcen unterstützt.
Darüber hinaus werden durch
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Organisationen Unterstützungsangebote
vor Ort organisiert. Eine erste Vernetzungs- und Informationsveranstaltung für
die Ehrenamtlichen wurde vom Landkreis organisiert und durchgeführt. Durch
weitere Informations- und Fortbildungsangebote (u.a. auch durch die VHS)
erhalten Ehrenamtliche die Möglichkeit sich zu qualifizieren und auszutauschen.
Zudem stehen den Städten und Gemeinden alle Infobroschüren zur Verfügung, die
durch das Interkulturelle Büro des Landkreise herausgegeben werden
(Integrationswegweiser in 3 Sprachen, Verzeichnis mehrsprachiger Ärztinnen und
Ärzte, Gesundheitswegweiser in 11 Sprachen, Mehrsprachigkeit in Familien). Im
Rahmen des Projektes „Sprach-und Integrationsmittler/innen“ können von
Sozialen- , medizinischen und Bildungseinrichtungen Leistungen von
Integrationsassistenten/innen in Anspruch genommen werden.
- Wo gibt es im Kreis bzw. in den Städten und Gemeinde öffentliche Anlaufstellen oder Anlaufstellen Freier Träger für Flüchtlinge?
Es gibt außerhalb des Fachgebietes 530.10 und der Sprechstunden der
Fachkräfte des Bereiches in den verschiedenen Unterkünften keine weiteren
öffentlichen Anlaufstellen für Flüchtlinge.
Sobald Flüchtlinge einen
gesicherten Aufenthaltsstatus haben, können sie sich an die
Migrationsberatungsstellen (MBE) im Landkreis (Caritas, DRK, IB) wenden. In
Alsbach bietet der SKA zusätzlich im Rahmen eines Projektes Beratung und
Unterstützung noch bis Ende 2014 für Flüchtlinge in der Region an.
- Wie viele Beschäftigte im Rahmen der Sozialarbeit sind für die Flüchtlinge tätig?
Für die betreuende und aufsuchende Sozialarbeit von Flüchtlingen im
Landkreis Darmstadt-Dieburg sind derzeit 5 Mitarbeiter mit 4,25 VZÄ eingesetzt.
Hiervon sind 3 VZÄ unbefristet.
- Gibt es Unternehmen oder Einrichtungen, die die Sozialbetreuung übernehmen?( Externe)
Nein.
- Hat hierfür eine Ausschreibung stattgefunden?
Ja.