Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

  1. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Kreis für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen von EU, Bund und Land bekommt?   

Das Land Hessen zahlt eine Pauschale nach dem Landesaufnahmegesetz in Höhe von 562,22 € pro abrechenbarer Person und Monat. Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden uns insgesamt 2.827.277 € erstattet. Eine Erstattung des Bundes und der EU für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erfolgt nicht.

 

  1. Wie viel zahlt der Kreis den Städten und Gemeinde für die Unterbringung?

Es gibt grundsätzlich zwei Unterbringungsverträge mit Kommunen. Zum einen sind es klassische Mietverträge, hier zahlt der Kreis eine, sich am jeweils ortsüblichen Mietzins orientierende, Miete. Zum anderen sind es Betreiberverträge, hier zahlt der Kreis den Kommunen einen Tagessatz zwischen 6,50 € und 7,20 €/Person.

 

  1. Wie viele davon wohnen in Gemeinschaftsunterkünften und um welche Art von Unterkünfte handelt es sich (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?

siehe Anlage

 

  1. Wie viel Wohnraum steht pro Person zur Verfügung und wie viele Personen müssen sich einen Raum teilen (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?

Es wird versucht immer ca. 8 - 10 qm Wohnfläche pro Person bereit zu stellen. In den verschiedenen Unterkünften gibt es EZ, DZ und Mehrbettzimmer mit Platz für bis zu 5- 6 Personen.

 

  1. Wer sind die Vermieter der Flüchtlingsunterkünfte (Auflistung nach Art sowie Städten und Gemeinden)?

Zum 31.8.2014 hatten wir 24 Verträge mit Städten und Gemeinden und 20 Verträge mit Privatpersonen oder Unternehmen abgeschlossen. Die persönlichen Daten privater Vermieter können aus Datenschutzgründen in öffentlicher Sitzung nicht bekannt gegeben werden.

 

  1. Welche Integrationsmaßnahmen bieten der Kreis den die Städten und Gemeinden an?

In einigen Städten und Gemeinden des Landkreises werden durch das Fachgebiet Zuwanderung und Flüchtlinge Deutschkurse in Zusammenarbeit mit der VHS angeboten. Die Angebote werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, insbesondere in den Kommunen angeboten, die viele neue Flüchtlinge aufgenommen haben. Darüber hinaus werden durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Organisationen Unterstützungsangebote vor Ort organisiert, die statistisch bisher aber nicht erfasst werden konnten. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen unterstützt.

Darüber hinaus werden durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Organisationen Unterstützungsangebote vor Ort organisiert. Eine erste Vernetzungs- und Informationsveranstaltung für die Ehrenamtlichen wurde vom Landkreis organisiert und durchgeführt. Durch weitere Informations- und Fortbildungsangebote (u.a. auch durch die VHS) erhalten Ehrenamtliche die Möglichkeit sich zu qualifizieren und auszutauschen. Zudem stehen den Städten und Gemeinden alle Infobroschüren zur Verfügung, die durch das Interkulturelle Büro des Landkreise herausgegeben werden (Integrationswegweiser in 3 Sprachen, Verzeichnis mehrsprachiger Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitswegweiser in 11 Sprachen, Mehrsprachigkeit in Familien). Im Rahmen des Projektes „Sprach-und Integrationsmittler/innen“ können von Sozialen- , medizinischen und Bildungseinrichtungen Leistungen von Integrationsassistenten/innen in Anspruch genommen werden.

 

 

  1. Wo gibt es im Kreis bzw. in den Städten und Gemeinde öffentliche Anlaufstellen oder Anlaufstellen Freier Träger für Flüchtlinge?

Es gibt außerhalb des Fachgebietes 530.10 und der Sprechstunden der Fachkräfte des Bereiches in den verschiedenen Unterkünften keine weiteren öffentlichen Anlaufstellen für Flüchtlinge.

Sobald Flüchtlinge einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, können sie sich an die Migrationsberatungsstellen (MBE) im Landkreis (Caritas, DRK, IB) wenden. In Alsbach bietet der SKA zusätzlich im Rahmen eines Projektes Beratung und Unterstützung noch bis Ende 2014 für Flüchtlinge in der Region an.

 

 

  1. Wie viele Beschäftigte im Rahmen der Sozialarbeit sind für die Flüchtlinge tätig?

Für die betreuende und aufsuchende Sozialarbeit von Flüchtlingen im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind derzeit 5 Mitarbeiter mit 4,25 VZÄ eingesetzt. Hiervon sind 3 VZÄ unbefristet.

 

  1. Gibt es Unternehmen oder Einrichtungen, die die Sozialbetreuung übernehmen?( Externe)

Nein.

 

  1. Hat hierfür eine Ausschreibung stattgefunden?

Ja.