Der Kreisausländerbeirat war Mitveranstalter beim „Internationalen Muttertagsfest“, das am 10.05.14 in Weiterstadt stattfand.

 

Vorsitzender Bal weist darauf hin, dass gemäß §53 Absatz 2 HGO der Kreisausländerbeirat bei diesem Tagesordnungspunkt ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig ist, da in der letzten Sitzung eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.  

 

Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig das Internationale Muttertagsfest in Höhe von 500,- Euro finanziell zu unterstützen.