Beschluss: Kenntnis genommen

Bericht:

 

Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.02.2012 zum „Tarif Babenhausen – Hanau“

Zu 1:

Die Fahrscheinautomaten werden von der DB Station & Service betrieben. Uns liegen keine nach der Relation Babenhausen – Hanau differenzierten Daten vor. Zur Beurteilung der Verkäufe dieser Relation müssten außerdem Vergleichsdaten zu Verkäufen von ähnlichen Strecken vorliegen, dies würde einen relevanten Erhebungsaufwand verursachen.

Aus der im Jahr 2010 durchgeführten Verkehrserhebung des RMV können wir Daten  entnehmen. Die Bürger der Stadt Babenhausen nutzen den ÖPNV für ca. 7.500 Fahrten an einem Werktag. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 18.000 Einwohner, drei Wegen pro Tag und einer Quote von 20 % nicht mobiler Menschen errechnet sich ein überdurchschnittlicher Modal Split von 18 % ÖPNV-Marktanteil an den Wegen der Einwohner der Stadt Babenhausen.

Die Ziele verteilen sich v. a. nach der Nähe des Ziels zur Stadt Babenhausen und zur Bedeutung des Ziels (z.B. Arbeitsplätze oder Schulen). Im Folgenden wird die Nutzungsverteilung für diejenigen Orte dargestellt, welche ab Babenhausen von mehr als 100 Fahrgästen frequentiert werden:

 

ZIELORT

Anzahl Einsteiger mit Start in Babenhausen

Darmstadt

1.164

Babenhausen

1.054

Schaafheim

419

Frankfurt

216

Groß-Umstadt

191

Hanau

123

SUMME

3.167

Anzahl Einsteiger mit Start in Babenhausen gesamt

3.793

Anteil Zielorte mit mehr als 100 Einsteigern an Gesamteinsteigerzahl in v.H.

83,49 %

 

Auf die Zielorte mehr als 100 Einsteiger entfallen ca. 83 % aller Nutzungen. Es ist festzustellen, dass das Ziel Hanau trotz des als relativ teuer dargestellten Tarifs von vielen Bürgern aus der Stadt Babenhausen mit dem Zug angefahren wird.

Auch wenn der Tarif für die Verkehrsmittelwahl ein wichtiges Kriterium, so ist das Verkehrsangebot als wichtiger anzusehen. Dies zeigt ein Vergleich der Nutzung zwischen den Städten Hanau (erreichbar umsteigefrei mit drei Fahrten in zwei Stunden ab Babenhausen) und Offenbach (erreichbar außer der Hauptverkehrszeit nur alle zwei Stunden mit dem Regionalexpress). Nach Offenbach fahren nur 34 Einsteiger mit Start in Babenhausen, obwohl die Stadt mehr Einwohner als Hanau hat und ab Babenhausen bei Nutzung der Linie K86 und Umstieg in Rodgau-Dudenhofen mit der günstigeren Preisstufe 4 erreicht werden kann.

 

Zu 2., 4. und 5.:

Der Tarif zwischen Babenhausen und Hanau ist – verglichen mit Relationen gleicher Streckenlänge – als relativ hoch zu werten. Eine Änderung erfordert eine relevante Umgestaltung der Zuordnung der Tarifwabe 30 (Hanau) im Tarifsystem des RMV. Eine Reduzierung des Tarifs dieser Relationen hat Auswirkung auf eine Vielzahl anderer Verbindungen (z.B. aus Richtung Stadt und Landkreis Aschaffenburg, der Landkreise Main-Kinzig und Offenbach) nach Frankfurt. Es ist nicht realistisch, allein aus der Problematik der Relation Babenhausen – Hanau eine Umgestaltung des gesamten RMV-Tarifs im Raum Hanau umzusetzen.

Im Übrigen plant der RMV die Umgestaltung des Tarifsystems mit Relationstarifen, bei denen die zurückgelegte Entfernung ein wichtiges Kriterium sein wird. Hier bringt sich die DADINA entsprechend beim RMV ein.

 

Zu 3.:

Die Erläuterung zu 1. legt dar, dass die Relation Babenhausen – Hanau von vielen Kunden trotz des im Vergleich zu ähnlichen Strecken etwas höheren Preises gut genutzt wird. Ausschlaggebend dürfte das gute und umsteigefreie Verkehrsangebot auf der Linie 64 sein. Somit teilt die DADINA die Ansicht nicht.

 

Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.03.2014 zu „Fahrgastbeschwerden bei der Linie 682“

Zu 1. und 2.:

Der beigefügte Leserbrief und die Qualitätsprobleme der Fa. Werner sind der DADINA bekannt. Allerdings hat die DADINA kein Vertragsverhältnis mit der Fa. Werner, sondern der RMV, da es sich um eine regionale Buslinie handelt. Die DADINA hat bereits mehrfach mit dem RMV über die Problematik gesprochen. Auch das Regierungspräsidium Darmstadt ist eingeschaltet.

Nach unserer Kenntnis sind der RMV und die Fa. Werner bestrebt sind, die offenkundigen Qualitätsmängel schnellstmöglich zu beseitigen. Die Konzessionen laufen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 aus und eine Ausschreibung der Linien wird vom RMV vorbereitet.

 

Zu 3. und 4.:

Da nur einzelne Fahrten der Linie 682 von und nach Semd verkehren, macht es wenig Sinn, diese Linienäste getrennt zu vergeben. Es ist auf jeden Fall wirtschaftlicher, nicht einzelne Linien oder Linienäste auszuschreiben, sondern Linienbündel, da dann die Busse auch linienübergreifend eingesetzt werden können. So ist die Linie 682 in ein Linienbündel u. a. zusammen mit den Linie 672 und 673 integriert. Wir gehen davon aus, dass der RMV bei der Ausschreibung des Linienbündels großen Wert darauf legen wird, dass der neue Betreiber zuverlässig ist und alle Qualitätsanforderungen erfüllt.

 

Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2013 zu „Job-Ticket-Verträge im DADINA-Gebiet“

Zu 1.:

Es bestehen mit folgenden privatrechtlich organisierten Arbeitgebern JobTicket-Vereinbarungen:

Deutsche Telekom AG

(incl. T-Systems International GmbH, Telekom Ausbildung)

Merck KGaA 

L.O.T. – Oriel GmbH & Co KG

R-Biopharm AG

Daimler AG Niederlassung Darmstadt

Bauverein AG Darmstadt

Bisnode Deutschland GmbH

 

Ferner bestehen mit folgenden öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgebern JobTicket-Vereinbarungen:

Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt

IHK Rhein Main Neckar Darmstadt

Studentenwerk Darmstadt (AdöR)

Technische Universität Darmstadt

Evangelische Hochschule

Das RMV-JobTicket ist so konzipiert, dass der Arbeitgeber für jede/n Beschäftigte/n pro Monat einen vertraglich festgelegten Preis mit dem kooperierenden Verkehrsunternehmen abrechnet. Dem Unternehmen steht es frei, ob es das JobTicket den Mitarbeiter/innen unentgeltlich überlässt, es zum „Einkaufspreis“, zu einem Einheitspreis über alle Preisstufen oder zu einem nach Preisstufen gestaffelten Preismodell an die Mitarbeiter ausgibt. Insofern ist eine pauschale Angabe des jeweiligen prozentualen Arbeitgeberanteils bzw. der Arbeitnehmeranteils nicht möglich, da der Bezugspreis für den Arbeitgeber fix ist, der Eigenbeitrag der JobTicket-Bezieher jedoch in Abhängigkeit vom Abgabemodell des Arbeitgebers variieren kann. Dies gilt auch für die entsprechenden Fragen unter 2., 3. und 4.

Zu 2.:

Derzeit bestehen im DADINA-Gebiet keine JobTicket-Vereinbarungen mit Bundesbehörden.

Zu 3.:

Derzeit bestehen im DADINA-Gebiet keine JobTicket-Vereinbarungen mit Landesbehörden.

Zu 4.:

Es bestehen mit folgenden Kommunal-/ Kreisbehörden JobTicket-Vereinbarungen:

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg

Stadt Darmstadt

(incl. Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD))

 

Der vornehmliche Hinderungsgrund für die Beteiligung weiterer Tochtergesellschaften an den JobTickets lag beim Landkreis Darmstadt-Dieburg v. a. in der Kleinteiligkeit der Standorte (hauptsächlich DaDi-Werk) und bei der Stadt Darmstadt in der Vielzahl der Beteiligungen, die das Wagnis bei einer Kalkulation jeweils zu stark erhöht und damit den JobTicket-Preis verfälscht hätten.

Zu 5.:

Momentan existiert keine JobTicket-Vereinbarung zwischen der DADINA und dem RMV, da die Belegschaft der DADINA mit neun Mitarbeitern und einer Auszubildenden deutlich unter der vom RMV für eine JobTicket-Kalkulation geforderten Mindestanzahl von 100 Mitarbeitern liegt. Gleichwohl gewährt die DADINA ihren Bediensteten einen Zuschuss von 75 Prozent auf RMV-Jahreskarten. Diese Regelung birgt jedoch den Nachteil einer hohen Steuer- und Abgabenlast in sich. Es wird daher zurzeit geprüft, ein Konsortium aus DADINA, dem gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt Darmstadt und Landkreis sowie der Stadtmarketing Darmstadt GmbH zu bilden, um o.g. Mindestanforderung des RMV für eine JobTicket-Kalkulation zu erfüllen.

 

Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.03.2014 zur „Finanzierung des ÖPNV-Angebots“

Zu 1. und 2.:

Die Planung der Umlage ist  aus dem Wirtschaftsplan 2014 (VII. Finanzplan) der DADINA ersichtlich, der Planungshorizont umfasst die Jahre 2014 bis 2017. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes des Folgejahres wird jede Kostenstelle und jeder Auftrag im Detail hinsichtlich seiner Entwicklung für das Folgejahr geprüft. Der mittelfristigen Planung wird somit ein kurzfristiger Planungshorizont entgegen gestellt. Wir gehen davon aus, dass die Umlage der Jahre 2015 ff. nicht höher liegt als im Wirtschaftsplan 2014 kalkuliert.

 

Zu 3.:

Seit dem Jahr 2005 sind die Finanzierungszuweisungen seitens des Landes Hessen nicht gestiegen. Dies ist ein maßgeblicher Faktor für die Steigerung der Umlage der DADINA gegenüber den Trägern. Die DADINA verhandelt intensiv zusammen mit den anderen lokalen Nahverkehrsorganisation, dem RMV und dem Land Hessen mit der Zielsetzung, höhere Zuweisungen zu realisieren.

Um den Finanzierungsbedarf besser nachweisen zu können, engagiert sich die DADINA u. a. in einer Arbeitsgruppe des RMV, welche sich mit einer transparenten Gestaltung der Mittelverwendungsnachweise beschäftigt.

Da die Verhandlungen mit dem Land über eine neue Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2015 – 2019 noch nicht abgeschlossen sind, ist eine genaue Aussage zur Entwicklung der Landesmittel zurzeit nicht möglich.

 

Zu 4.:

Wir gehen bis auf Weiteres davon aus, dass uns die Mittel seitens der kreisangehörigen Kommunen in der gleichen Höhe zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung der Mehrleistungen basiert auf dem Angebotsniveau der Jahre 1998/1999 bzw. 1999/2000. Dies führt dazu, dass kreisangehörige Kommunen, bei denen damals kein so gutes ÖPNV-Angebot vorhanden war, stärker belastet werden, als andere Kommunen, bei denen das ÖPNV-Angebot bereits im Jahr 1998 auf einem guten Stand war.

Die DADINA hat eine Arbeitsgruppe mit den Kommunen eingerichtet, welche sich mit der Frage der Kostenanteile der Landkreiskommunen beschäftigt. Dabei wird diskutiert, dass die Mitfinanzierung der Kommunen entfällt (Vereinbarung eines neuen Status-Quo) bzw. auf Grundlage einer neu gestalteten Schlüsselung erfolgt.

Sollte der bisherige Zuschuss der Kommunen nicht mehr eingefordert werden, so gehen wir davon aus, dass die entfallenden Mittel über eine höhere Umlagenzahlung des Landkreises gegenüber der DADINA finanziert werden.

 

Zu 5. und 6.:

Bei der Fragestellung werden Fahrgeldeinnahmen der Kunden mit Fahrgelderstattungen und Zuschüssen vermischt. Die Fahrgeldeinnahmen decken ca. 60 % der Bestellkosten. Wir gehen davon aus, dass sich diese – wie in den Vorjahren – jährlich um ca. 3 % erhöhen. In den Vorjahren wurde der RMV-Tarif um ca. 2 – 3% pro Jahr angepasst.

Die Fahrgelderstattungen nach § 145 SGB wurden in den letzten Jahren sukzessive gekürzt. Generell erhält das Verkehrsunternehmen eine Erstattung von ca. 2,8 % der Fahrgeldeinnahmen nach EAV. Wird ein erhöhter Erstattungssatz nachgewiesen, so kann ein individueller Wert angesetzt werden. Der nachgewiesene Wert wird seit dem Jahr 2006 um pauschal 0,88 % gekürzt. Des Weiteren werden die Anforderung zur Nachweisführung seitens des Landes verschärft. Mittlerweile ist bei einem Erstattungssatz von derzeit 3,1% bei der HEAG mobiBus zu prüfen, ob sich die Kosten für die Durchführung einer Fahrgasterhebung rentieren, wenn man zusätzlich nur ca. 0,3 % zusätzliche Erstattungszahlungen erhält. Die Vorgehensweise seitens des Landes Hessen ist unter dem Hintergrund der Zielsetzung der Einführung eines Barriere freien ÖPNV bis 2022 kritisch zu sehen.

Die Zuschüsse nach § 45 a PBefG gibt es seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Seitdem erhält die DADINA vom Land Hessen eine pauschalierte Zahlung. Hinsichtlich der Fortschreibung verweisen wir auf unsere Antwort unter 3.

 

Zu 7.:

Die Finanzierung des regionalen Schienenverkehrs ist Aufgabe des RMV. Da sich die Fahrgastzahlen in den letzten Jahren erhöht haben, gibt es zurzeit kein umzulegendes Defizit aus der Abrechnung der Bestellungen des Schienenverkehrs. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, in welcher Höhe seitens des Bundes Zahlungen nach dem Regionalisierungsgesetz an das Land erfolgen. Im Jahr 2014 steht eine Revision an.

 

Zu 8.:

Der Defizitanteil der DADINA zur Finanzierung des regionalen Busverkehrs konnte im Jahr 2013 um ca. € 250.000 gesenkt werden, da der RMV einen Teil des Defizits übernommen hat.

In den nächsten Jahren stehen bei vielen Linienbündeln die erneuten Vergaben der Verkehre an. Hierbei sind generell erhöhte Bestellkosten zu erwarten. Höhere Bestellkosten können eine höhere Umlage oder eine Abbestellung von Leistungen bewirken.

 

Zu 9.:

Zu a.:

Der Schienenverkehr entwickelt sich positiv. Ab dem Jahr 2014 zahlt die DADINA nur noch 50 % der derzeitigen Bestellkosten für Mehrleistungen im Schienenverkehr. Der RMV und das Land Hessen sehen es als notwendig an, dass die Einsparungen vor Ort zum Ausbau des ÖPNV-Angebotes verwendet werden. Im DADINA-Gebiet können wir mit den eingesparten Mitteln für die SPNV-Finanzierung v. a. die Mehrkosten für die Neuvergabe der ehemals von der Firma HAV bedienten Linien kompensieren. Es ist zu prüfen, inwieweit auch noch Mittel für Mehrbestellungen im Schienenverkehr vorhanden sind.

 

Zu b.:

Der regionale Busverkehr besteht im DADINA-Gebiet v. a. aus den Linienbündeln „LDD Darmstadt/Odenwald“ (Betreiber Firma Winzenhöler) und „LDD Darmstadt/Dieburg“ (Betreiber Firma Werner). Das von der Firma Winzenhöler bediente Linienbündel wurde zum Dezember 2013 für acht Jahre zu vertretbaren Bestellkosten neu vergeben, so dass keine Mehrkosten zu erwarten sind. Das von der Firma Werner bediente Linienbündel wird zum Dezember 2015 neu vergeben. Zurzeit laufen im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe Gespräche mit dem RMV zur wirtschaftlicheren Gestaltung des Angebotes. Dies kann auch Auswirkungen auf das Fahrplanangebot haben. Im Übrigen laufen Gespräche zwischen dem RMV und den LNOen zur Lokalisierung der Regionalbusleistungen. Dies könnte Synergien bringen.

 

Zu c. und d.:

Es gibt zurzeit keinen Vertrag zwischen der DADINA und der HEAG mobilo zur Bestellung von Straßenbahnverkehren. Durch den in der Verbandsversammlung vom 3.4.2014 vorgelegten Letter of Intent (LOI) soll ein Besteller-Ersteller-Verhältnis angestrebt werden.

 

Zu e. und f.:

Die lokalen Busverkehre der DADINA sind im Rahmen der Vergaben der letzten Jahre sukzessive wirtschaftlicher gestaltet worden. Es werden relativ hohe Fahrleistungen je Bus angeboten. Zu den einzelnen Linienbündeln:

 

-       Bergstraße: Es wird eine Zusammenführung der Linien K50 L und NB geplant. Dadurch verbessert sich der Umlaufwirkungsgrad deutlich.

-       Reinheim / Ober-Ramstadt: Die Verkehre wurden von der Stadt-Land-Bus GmbH übernommen. Nach einer Konsolidierungsphase wird die DADINA die Umlaufpläne prüfen und ggfs. Optimierungen vornehmen.

 

-       Ried: Die Linie K62 wird ab dem Jahr 2016 in die Verantwortung der LNVG Groß-Gerau überführt und dort im Rahmen einer Ausschreibung neu vergeben. Da die Linie dann im Halbstundentakt zwischen Leeheim und Darmstadt verkehren soll, ist von einer hohen Attraktivität und einer guten Gestaltung der Umläufe auszugehen. Die Linie K60 soll mit den Linien P und PE der HEAG mobiBus verknüpft werden. Dies führt zu relevanten Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit.

 

-       Babenhausen: Das Linienbündel wird zurzeit sehr wirtschaftlich bedient.

 

-       Groß-Umstadt: Hier ist geplant, die Linie K 68 nur noch teilweise nach Mömlingen zu führen und einen Deckungsbeitrag der externen Gebietskörperschaften zu erheben. Außerdem gibt es Gespräche mit der Stadt Groß-Umstadt zu den Verkehren am Krankenhaus.

 

-       Weiterstadt: Die Verkehre wurden von der HEAG mobiBus übernommen. Nach einer Konsolidierungsphase werden wir die Umlaufpläne bewerten und ggfs. Optimierungen vornehmen.

 

Desweiteren wird auf den Bericht zum Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.12.2012 verwiesen, der in der Verbandsversammlung im Dezember 2013 erfolgte.

 

Zu g.:

Hierzu wird auf den Bericht zum Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.12.2012 verwiesen, der in der Verbandsversammlung im Dezember 2013 erfolgte.

 

 

Zu h.:

Hier hat die DADINA nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten, da es zurzeit keine vertragliche Basis gegenüber der HEAG mobilo gibt. Das Steuerungsorgan ist der Aufsichtsrat der HEAG mobilo.

 

Zu i.:

Die Wahl der Vergabe bei Linienbündeln ist der Verbandsversammlung bekannt, da sie durch die Verbandsversammlung beschlossen werden. Der Geschäftsführer der DADINA hat in der Verbandsversammlung am 12.12.2012 über die verschiedenen Vergabearten und die finanziellen Auswirkungen berichtet. Offen ist im Zeitraum bis 2016 lediglich noch die Vergabe der Linie K 60, hier wird noch an einem neuen Fahrplankonzept gearbeitet.

 

Stellungnahme zum Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.03.2014 (Punkt 4.) zur Straßenbahnstudie (TOP 4 der Verbandsversammlung vom 03.04.2014)

Der Vorschlag, Busse aus dem Landkreis unter Umfahrung des Darmstädter Zentrums direkt zu Schul- bzw. Betriebsstandorten in Darmstadt zu führen, wird nicht als sinnvoll und praktikabel angesehen. Einer gewissen Entlastung der Haltestellen im Zentrum stehen deutliche Nachteile entgegen.

Es ist in den meisten Fällen unwirtschaftlich, einzelne Busse aus dem Landkreis zu bestimmten Zielen in der Stadt Darmstadt zu führen. Deshalb wurden diese Fahrten in der letzten Zeit reduziert, was zu deutlichen Einsparungen geführt hat. Es sollte bei dem Prinzip bleiben, die Fahrgäste aus dem Umland nach Darmstadt zu bringen, und dann die Feinverteilung mit dem Stadtverkehr vorzunehmen. Linienverknüpfungen, wie z. B. bei der Linie 5515 und der Linie KU können aber weiterhin sinnvoll sein.

Außerdem ist es sehr schwer zu kommunizieren, wenn einzelne Busse einer Linie einen anderen Linienweg haben und nicht die Innenstadt Darmstadts bedienen. Dann könnten diese Busse wirklich nur von den Fahrgästen genutzt werden, die zu diesem oder zu diesen zielen gelangen wollen. Die bisher bestehenden Direktfahrten verkehrten immer über das Stadtzentrum zu den Schulstandorten.

Es müssen andere Lösungen gefunden werden, um die Haltestellen im Stadtzentrum zu entlasten.