Sitzung: 08.07.2014 Städte- und Gemeindebeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Bericht:
Stellungnahme
zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.02.2012 zum „Tarif Babenhausen – Hanau“
Zu 1:
Die Fahrscheinautomaten werden von der
DB Station & Service betrieben. Uns liegen keine nach der Relation
Babenhausen – Hanau differenzierten Daten vor. Zur Beurteilung der Verkäufe
dieser Relation müssten außerdem Vergleichsdaten zu Verkäufen von ähnlichen
Strecken vorliegen, dies würde einen relevanten Erhebungsaufwand verursachen.
Aus der im Jahr 2010 durchgeführten
Verkehrserhebung des RMV können wir Daten
entnehmen. Die Bürger der Stadt Babenhausen nutzen den ÖPNV für ca.
7.500 Fahrten an einem Werktag. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 18.000
Einwohner, drei Wegen pro Tag und einer Quote von 20 % nicht mobiler Menschen
errechnet sich ein überdurchschnittlicher Modal Split von 18 % ÖPNV-Marktanteil
an den Wegen der Einwohner der Stadt Babenhausen.
Die Ziele verteilen sich v. a. nach
der Nähe des Ziels zur Stadt Babenhausen und zur Bedeutung des Ziels (z.B.
Arbeitsplätze oder Schulen). Im Folgenden wird die Nutzungsverteilung für
diejenigen Orte dargestellt, welche ab Babenhausen von mehr als 100 Fahrgästen
frequentiert werden:
ZIELORT |
Anzahl
Einsteiger mit Start in Babenhausen |
Darmstadt |
1.164 |
Babenhausen |
1.054 |
Schaafheim |
419 |
Frankfurt |
216 |
Groß-Umstadt |
191 |
Hanau |
123 |
SUMME |
3.167 |
Anzahl Einsteiger mit Start in Babenhausen gesamt |
3.793 |
Anteil Zielorte mit mehr als 100 Einsteigern an
Gesamteinsteigerzahl in v.H. |
83,49
% |
Auf die Zielorte mehr als 100
Einsteiger entfallen ca. 83 % aller Nutzungen. Es ist festzustellen, dass das
Ziel Hanau trotz des als relativ teuer dargestellten Tarifs von vielen Bürgern
aus der Stadt Babenhausen mit dem Zug angefahren wird.
Auch wenn der Tarif für die
Verkehrsmittelwahl ein wichtiges Kriterium, so ist das Verkehrsangebot als
wichtiger anzusehen. Dies zeigt ein Vergleich der Nutzung zwischen den Städten
Hanau (erreichbar umsteigefrei mit drei Fahrten in zwei Stunden ab Babenhausen)
und Offenbach (erreichbar außer der Hauptverkehrszeit nur alle zwei Stunden mit
dem Regionalexpress). Nach Offenbach fahren nur 34 Einsteiger mit Start in
Babenhausen, obwohl die Stadt mehr Einwohner als Hanau hat und ab Babenhausen
bei Nutzung der Linie K86 und Umstieg in Rodgau-Dudenhofen mit der günstigeren
Preisstufe 4 erreicht werden kann.
Zu 2., 4. und 5.:
Der Tarif zwischen Babenhausen und
Hanau ist – verglichen mit Relationen gleicher Streckenlänge – als relativ hoch
zu werten. Eine Änderung erfordert eine relevante Umgestaltung der Zuordnung
der Tarifwabe 30 (Hanau) im Tarifsystem des RMV. Eine Reduzierung des Tarifs
dieser Relationen hat Auswirkung auf eine Vielzahl anderer Verbindungen (z.B.
aus Richtung Stadt und Landkreis Aschaffenburg, der Landkreise Main-Kinzig und
Offenbach) nach Frankfurt. Es ist nicht realistisch, allein aus der Problematik
der Relation Babenhausen – Hanau eine Umgestaltung des gesamten RMV-Tarifs im
Raum Hanau umzusetzen.
Im Übrigen plant der RMV die
Umgestaltung des Tarifsystems mit Relationstarifen, bei denen die zurückgelegte
Entfernung ein wichtiges Kriterium sein wird. Hier bringt sich die DADINA
entsprechend beim RMV ein.
Zu 3.:
Die Erläuterung zu 1. legt dar, dass
die Relation Babenhausen – Hanau von vielen Kunden trotz des im Vergleich zu
ähnlichen Strecken etwas höheren Preises gut genutzt wird. Ausschlaggebend
dürfte das gute und umsteigefreie Verkehrsangebot auf der Linie 64 sein. Somit
teilt die DADINA die Ansicht nicht.
Stellungnahme
zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.03.2014 zu „Fahrgastbeschwerden bei der
Linie 682“
Zu 1. und 2.:
Der beigefügte Leserbrief und die Qualitätsprobleme
der Fa. Werner sind der DADINA bekannt. Allerdings hat die DADINA kein
Vertragsverhältnis mit der Fa. Werner, sondern der RMV, da es sich um eine
regionale Buslinie handelt. Die DADINA hat bereits mehrfach mit dem RMV über
die Problematik gesprochen. Auch das Regierungspräsidium Darmstadt ist
eingeschaltet.
Nach unserer Kenntnis sind der RMV und
die Fa. Werner bestrebt sind, die offenkundigen Qualitätsmängel
schnellstmöglich zu beseitigen. Die Konzessionen laufen zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2015 aus und eine Ausschreibung der Linien wird vom RMV vorbereitet.
Zu 3. und 4.:
Da nur einzelne Fahrten der Linie 682
von und nach Semd verkehren, macht es wenig Sinn, diese Linienäste getrennt zu
vergeben. Es ist auf jeden Fall wirtschaftlicher, nicht einzelne Linien oder
Linienäste auszuschreiben, sondern Linienbündel, da dann die Busse auch
linienübergreifend eingesetzt werden können. So ist die Linie 682 in ein Linienbündel
u. a. zusammen mit den Linie 672 und 673 integriert. Wir gehen davon aus, dass
der RMV bei der Ausschreibung des Linienbündels großen Wert darauf legen wird,
dass der neue Betreiber zuverlässig ist und alle Qualitätsanforderungen
erfüllt.
Stellungnahme
zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2013 zu „Job-Ticket-Verträge im DADINA-Gebiet“
Zu 1.:
Es bestehen mit folgenden
privatrechtlich organisierten Arbeitgebern JobTicket-Vereinbarungen:
Deutsche Telekom AG
(incl. T-Systems International GmbH,
Telekom Ausbildung)
Merck
KGaA
L.O.T.
– Oriel GmbH & Co KG
R-Biopharm AG
Daimler AG Niederlassung Darmstadt
Bauverein AG Darmstadt
Bisnode Deutschland GmbH
Ferner bestehen mit folgenden
öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgebern JobTicket-Vereinbarungen:
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
IHK Rhein Main Neckar Darmstadt
Studentenwerk Darmstadt (AdöR)
Technische Universität Darmstadt
Evangelische Hochschule
Das RMV-JobTicket ist so konzipiert,
dass der Arbeitgeber für jede/n Beschäftigte/n pro Monat einen vertraglich
festgelegten Preis mit dem kooperierenden Verkehrsunternehmen abrechnet. Dem
Unternehmen steht es frei, ob es das JobTicket den Mitarbeiter/innen
unentgeltlich überlässt, es zum „Einkaufspreis“, zu einem Einheitspreis über
alle Preisstufen oder zu einem nach Preisstufen gestaffelten Preismodell an die
Mitarbeiter ausgibt. Insofern ist eine pauschale Angabe des jeweiligen
prozentualen Arbeitgeberanteils bzw. der Arbeitnehmeranteils nicht möglich, da
der Bezugspreis für den Arbeitgeber fix ist, der Eigenbeitrag der
JobTicket-Bezieher jedoch in Abhängigkeit vom Abgabemodell des Arbeitgebers
variieren kann. Dies gilt auch für die entsprechenden Fragen unter 2., 3. und
4.
Zu 2.:
Derzeit bestehen im DADINA-Gebiet
keine JobTicket-Vereinbarungen mit Bundesbehörden.
Zu 3.:
Derzeit bestehen im DADINA-Gebiet
keine JobTicket-Vereinbarungen mit Landesbehörden.
Zu 4.:
Es bestehen mit folgenden Kommunal-/
Kreisbehörden JobTicket-Vereinbarungen:
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Stadt Darmstadt
(incl. Eigenbetrieb für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD))
Der vornehmliche Hinderungsgrund für
die Beteiligung weiterer Tochtergesellschaften an den JobTickets lag beim
Landkreis Darmstadt-Dieburg v. a. in der Kleinteiligkeit der Standorte
(hauptsächlich DaDi-Werk) und bei der Stadt Darmstadt in der Vielzahl der
Beteiligungen, die das Wagnis bei einer Kalkulation jeweils zu stark erhöht und
damit den JobTicket-Preis verfälscht hätten.
Zu 5.:
Momentan existiert keine
JobTicket-Vereinbarung zwischen der DADINA und dem RMV, da die Belegschaft der
DADINA mit neun Mitarbeitern und einer Auszubildenden deutlich unter der vom
RMV für eine JobTicket-Kalkulation geforderten Mindestanzahl von 100
Mitarbeitern liegt. Gleichwohl gewährt die DADINA ihren Bediensteten einen
Zuschuss von 75 Prozent auf RMV-Jahreskarten. Diese Regelung birgt jedoch den
Nachteil einer hohen Steuer- und Abgabenlast in sich. Es wird daher zurzeit
geprüft, ein Konsortium aus DADINA, dem gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt
Darmstadt und Landkreis sowie der Stadtmarketing Darmstadt GmbH zu bilden, um
o.g. Mindestanforderung des RMV für eine JobTicket-Kalkulation zu erfüllen.
Stellungnahme
zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.03.2014 zur „Finanzierung des
ÖPNV-Angebots“
Zu 1. und 2.:
Die Planung der Umlage ist aus dem Wirtschaftsplan 2014 (VII.
Finanzplan) der DADINA ersichtlich, der Planungshorizont umfasst die Jahre 2014
bis 2017. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes des Folgejahres wird
jede Kostenstelle und jeder Auftrag im Detail hinsichtlich seiner Entwicklung
für das Folgejahr geprüft. Der mittelfristigen Planung wird somit ein
kurzfristiger Planungshorizont entgegen gestellt. Wir gehen davon aus, dass die
Umlage der Jahre 2015 ff. nicht höher liegt als im Wirtschaftsplan 2014
kalkuliert.
Zu 3.:
Seit dem Jahr 2005 sind die
Finanzierungszuweisungen seitens des Landes Hessen nicht gestiegen. Dies ist
ein maßgeblicher Faktor für die Steigerung der Umlage der DADINA gegenüber den
Trägern. Die DADINA verhandelt intensiv zusammen mit den anderen lokalen
Nahverkehrsorganisation, dem RMV und dem Land Hessen mit der Zielsetzung,
höhere Zuweisungen zu realisieren.
Um den Finanzierungsbedarf besser
nachweisen zu können, engagiert sich die DADINA u. a. in einer Arbeitsgruppe
des RMV, welche sich mit einer transparenten Gestaltung der
Mittelverwendungsnachweise beschäftigt.
Da die Verhandlungen mit dem Land über
eine neue Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2015 – 2019 noch nicht
abgeschlossen sind, ist eine genaue Aussage zur Entwicklung der Landesmittel
zurzeit nicht möglich.
Zu 4.:
Wir gehen bis auf Weiteres davon aus,
dass uns die Mittel seitens der kreisangehörigen Kommunen in der gleichen Höhe
zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung der Mehrleistungen basiert auf
dem Angebotsniveau der Jahre 1998/1999 bzw. 1999/2000. Dies führt dazu, dass
kreisangehörige Kommunen, bei denen damals kein so gutes ÖPNV-Angebot vorhanden
war, stärker belastet werden, als andere Kommunen, bei denen das ÖPNV-Angebot
bereits im Jahr 1998 auf einem guten Stand war.
Die DADINA hat eine Arbeitsgruppe mit
den Kommunen eingerichtet, welche sich mit der Frage der Kostenanteile der
Landkreiskommunen beschäftigt. Dabei wird diskutiert, dass die Mitfinanzierung
der Kommunen entfällt (Vereinbarung eines neuen Status-Quo) bzw. auf Grundlage
einer neu gestalteten Schlüsselung erfolgt.
Sollte der bisherige Zuschuss der
Kommunen nicht mehr eingefordert werden, so gehen wir davon aus, dass die
entfallenden Mittel über eine höhere Umlagenzahlung des Landkreises gegenüber
der DADINA finanziert werden.
Zu 5. und 6.:
Bei der Fragestellung werden
Fahrgeldeinnahmen der Kunden mit Fahrgelderstattungen und Zuschüssen vermischt.
Die Fahrgeldeinnahmen decken ca. 60 % der Bestellkosten. Wir gehen davon aus,
dass sich diese – wie in den Vorjahren – jährlich um ca. 3 % erhöhen. In den
Vorjahren wurde der RMV-Tarif um ca. 2 – 3% pro Jahr angepasst.
Die Fahrgelderstattungen nach § 145
SGB wurden in den letzten Jahren sukzessive gekürzt. Generell erhält das
Verkehrsunternehmen eine Erstattung von ca. 2,8 % der Fahrgeldeinnahmen nach
EAV. Wird ein erhöhter Erstattungssatz nachgewiesen, so kann ein individueller
Wert angesetzt werden. Der nachgewiesene Wert wird seit dem Jahr 2006 um
pauschal 0,88 % gekürzt. Des Weiteren werden die Anforderung zur
Nachweisführung seitens des Landes verschärft. Mittlerweile ist bei einem
Erstattungssatz von derzeit 3,1% bei der HEAG mobiBus zu prüfen, ob sich die
Kosten für die Durchführung einer Fahrgasterhebung rentieren, wenn man
zusätzlich nur ca. 0,3 % zusätzliche Erstattungszahlungen erhält. Die
Vorgehensweise seitens des Landes Hessen ist unter dem Hintergrund der
Zielsetzung der Einführung eines Barriere freien ÖPNV bis 2022 kritisch zu
sehen.
Die Zuschüsse nach § 45 a PBefG gibt
es seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Seitdem erhält die DADINA vom Land Hessen
eine pauschalierte Zahlung. Hinsichtlich der Fortschreibung verweisen wir auf
unsere Antwort unter 3.
Zu 7.:
Die Finanzierung des regionalen
Schienenverkehrs ist Aufgabe des RMV. Da sich die Fahrgastzahlen in den letzten
Jahren erhöht haben, gibt es zurzeit kein umzulegendes Defizit aus der
Abrechnung der Bestellungen des Schienenverkehrs. Die weitere Entwicklung hängt
maßgeblich davon ab, in welcher Höhe seitens des Bundes Zahlungen nach dem
Regionalisierungsgesetz an das Land erfolgen. Im Jahr 2014 steht eine Revision
an.
Zu 8.:
Der Defizitanteil der DADINA zur
Finanzierung des regionalen Busverkehrs konnte im Jahr 2013 um ca. € 250.000
gesenkt werden, da der RMV einen Teil des Defizits übernommen hat.
In den nächsten Jahren stehen bei
vielen Linienbündeln die erneuten Vergaben der Verkehre an. Hierbei sind
generell erhöhte Bestellkosten zu erwarten. Höhere Bestellkosten können eine
höhere Umlage oder eine Abbestellung von Leistungen bewirken.
Zu 9.:
Zu
a.:
Der
Schienenverkehr entwickelt sich positiv. Ab dem Jahr 2014 zahlt die DADINA nur
noch 50 % der derzeitigen Bestellkosten für Mehrleistungen im Schienenverkehr.
Der RMV und das Land Hessen sehen es als notwendig an, dass die Einsparungen
vor Ort zum Ausbau des ÖPNV-Angebotes verwendet werden. Im DADINA-Gebiet können
wir mit den eingesparten Mitteln für die SPNV-Finanzierung v. a. die Mehrkosten
für die Neuvergabe der ehemals von der Firma HAV bedienten Linien kompensieren.
Es ist zu prüfen, inwieweit auch noch Mittel für Mehrbestellungen im
Schienenverkehr vorhanden sind.
Zu
b.:
Der
regionale Busverkehr besteht im DADINA-Gebiet v. a. aus den Linienbündeln „LDD
Darmstadt/Odenwald“ (Betreiber Firma Winzenhöler) und „LDD Darmstadt/Dieburg“
(Betreiber Firma Werner). Das von der Firma Winzenhöler bediente Linienbündel
wurde zum Dezember 2013 für acht Jahre zu vertretbaren Bestellkosten neu
vergeben, so dass keine Mehrkosten zu erwarten sind. Das von der Firma Werner
bediente Linienbündel wird zum Dezember 2015 neu vergeben. Zurzeit laufen im
Rahmen der Vorbereitung der Vergabe Gespräche mit dem RMV zur
wirtschaftlicheren Gestaltung des Angebotes. Dies kann auch Auswirkungen auf
das Fahrplanangebot haben. Im Übrigen laufen Gespräche zwischen dem RMV und den
LNOen zur Lokalisierung der Regionalbusleistungen. Dies könnte Synergien
bringen.
Zu
c. und d.:
Es
gibt zurzeit keinen Vertrag zwischen der DADINA und der HEAG mobilo zur
Bestellung von Straßenbahnverkehren. Durch den in der Verbandsversammlung vom
3.4.2014 vorgelegten Letter of Intent (LOI) soll ein
Besteller-Ersteller-Verhältnis angestrebt werden.
Zu
e. und f.:
Die
lokalen Busverkehre der DADINA sind im Rahmen der Vergaben der letzten Jahre
sukzessive wirtschaftlicher gestaltet worden. Es werden relativ hohe
Fahrleistungen je Bus angeboten. Zu den einzelnen Linienbündeln:
- Bergstraße:
Es wird eine Zusammenführung der Linien K50 L und NB geplant. Dadurch
verbessert sich der Umlaufwirkungsgrad deutlich.
-
Reinheim
/ Ober-Ramstadt: Die Verkehre wurden von der Stadt-Land-Bus GmbH übernommen.
Nach einer Konsolidierungsphase wird die DADINA die Umlaufpläne prüfen und
ggfs. Optimierungen vornehmen.
- Ried: Die
Linie K62 wird ab dem Jahr 2016 in die Verantwortung der LNVG Groß-Gerau
überführt und dort im Rahmen einer Ausschreibung neu vergeben. Da die Linie
dann im Halbstundentakt zwischen Leeheim und Darmstadt verkehren soll, ist von
einer hohen Attraktivität und einer guten Gestaltung der Umläufe auszugehen.
Die Linie K60 soll mit den Linien P und PE der HEAG mobiBus verknüpft werden.
Dies führt zu relevanten Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit.
- Babenhausen:
Das Linienbündel wird zurzeit sehr wirtschaftlich bedient.
- Groß-Umstadt:
Hier ist geplant, die Linie K 68 nur noch teilweise nach Mömlingen zu führen
und einen Deckungsbeitrag der externen Gebietskörperschaften zu erheben.
Außerdem gibt es Gespräche mit der Stadt Groß-Umstadt zu den Verkehren am
Krankenhaus.
- Weiterstadt:
Die Verkehre wurden von der HEAG mobiBus übernommen. Nach einer
Konsolidierungsphase werden wir die Umlaufpläne bewerten und ggfs. Optimierungen
vornehmen.
Desweiteren
wird auf den Bericht zum Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.12.2012
verwiesen, der in der Verbandsversammlung im Dezember 2013 erfolgte.
Zu
g.:
Hierzu
wird auf den Bericht zum Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.12.2012
verwiesen, der in der Verbandsversammlung im Dezember 2013 erfolgte.
Zu
h.:
Hier
hat die DADINA nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten, da es zurzeit keine vertragliche
Basis gegenüber der HEAG mobilo gibt. Das Steuerungsorgan ist der Aufsichtsrat
der HEAG mobilo.
Zu
i.:
Die
Wahl der Vergabe bei Linienbündeln ist der Verbandsversammlung bekannt, da sie
durch die Verbandsversammlung beschlossen werden. Der Geschäftsführer der
DADINA hat in der Verbandsversammlung am 12.12.2012 über die verschiedenen
Vergabearten und die finanziellen Auswirkungen berichtet. Offen ist im Zeitraum
bis 2016 lediglich noch die Vergabe der Linie K 60, hier wird noch an einem
neuen Fahrplankonzept gearbeitet.
Stellungnahme
zum Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.03.2014 (Punkt 4.) zur Straßenbahnstudie
(TOP 4 der Verbandsversammlung vom 03.04.2014)
Der Vorschlag, Busse aus dem Landkreis
unter Umfahrung des Darmstädter Zentrums direkt zu Schul- bzw.
Betriebsstandorten in Darmstadt zu führen, wird nicht als sinnvoll und
praktikabel angesehen. Einer gewissen Entlastung der Haltestellen im Zentrum
stehen deutliche Nachteile entgegen.
Es ist in den meisten Fällen
unwirtschaftlich, einzelne Busse aus dem Landkreis zu bestimmten Zielen in der
Stadt Darmstadt zu führen. Deshalb wurden diese Fahrten in der letzten Zeit
reduziert, was zu deutlichen Einsparungen geführt hat. Es sollte bei dem
Prinzip bleiben, die Fahrgäste aus dem Umland nach Darmstadt zu bringen, und
dann die Feinverteilung mit dem Stadtverkehr vorzunehmen. Linienverknüpfungen,
wie z. B. bei der Linie 5515 und der Linie KU können aber weiterhin sinnvoll
sein.
Außerdem ist es sehr schwer zu
kommunizieren, wenn einzelne Busse einer Linie einen anderen Linienweg haben
und nicht die Innenstadt Darmstadts bedienen. Dann könnten diese Busse wirklich
nur von den Fahrgästen genutzt werden, die zu diesem oder zu diesen zielen
gelangen wollen. Die bisher bestehenden Direktfahrten verkehrten immer über das
Stadtzentrum zu den Schulstandorten.
Es müssen andere Lösungen gefunden
werden, um die Haltestellen im Stadtzentrum zu entlasten.