Frau Hübner berichtete, dass die Schwerpunkte im Bereich der Kindertagesbetreuung wie folgt liegen:

 

-       Neubau/Umbau von Kindertageseinrichtungen

-       Änderungen von Betriebserlaubnissen

-       Tagespflege (aktuell gibt es keine Klagen hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruches auf U3-Betreuung, aber doch einige Fälle, die auf ein entsprechendes Verfahren hinauslaufen können). Ganztagsbetreuungen und Mittagsversorgungen sind ein großes Thema in den Einrichtungen, die aber teilweise räumlich hierfür gar nicht ausgestattet sind.

Hinsichtlich der Betreuung für Kinder unter 3 ist davon auszugehen, dass sich die Situation im Hinblick auf den Rechtsanspruch verschärft, die Festlegung eines 35 %igen Versorgungsgrades ist in den meisten Kommunen weit überholt, allerdings ist es schwierig, die Bedarfe zu ermitteln.