Sitzung: 10.07.2014 Jugendhilfeausschuss
Frau Hübner berichtete, dass die Schwerpunkte im Bereich der
Kindertagesbetreuung wie folgt liegen:
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Neubau/Umbau von
Kindertageseinrichtungen
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Änderungen von Betriebserlaubnissen
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Tagespflege (aktuell gibt es keine
Klagen hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruches auf U3-Betreuung, aber
doch einige Fälle, die auf ein entsprechendes Verfahren hinauslaufen können).
Ganztagsbetreuungen und Mittagsversorgungen sind ein großes Thema in den
Einrichtungen, die aber teilweise räumlich hierfür gar nicht ausgestattet sind.
Hinsichtlich der Betreuung für Kinder
unter 3 ist davon auszugehen, dass sich die Situation im Hinblick auf den
Rechtsanspruch verschärft, die Festlegung eines 35 %igen Versorgungsgrades ist
in den meisten Kommunen weit überholt, allerdings ist es schwierig, die Bedarfe
zu ermitteln.