Nachtrag: 03.06.2014

Beschluss: zurückgestellt

Personalüberhänge sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht vorhanden. Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge der Analyse aller Geschäftsprozesse der Kreisverwaltung und ihrer Eigenbetriebe freie Ressourcen erkennbar werden, die dann im Rahmen der Fluktuation abzubauen wären.

 

Entgegen der im HSK-Vorschlag Nr. 33 vertretenen Auffassung zeigen die vorliegenden Erfahrungen mit der Ausnutzung von Befristungspotentialen im Rahmen der Wahrnehmung dauerhaft angelegter Aufgaben eine deutliche Abnahme der Motivation und einen erheblichen Wissensverlust durch die hierbei ausgelöste hohe Fluktuation. Die damit einhergehende Zusatzbelastung durch Vertretung vakanter Stellen und Einarbeitung neuen Personals bindet Ressourcen und führt so zu einer Minderung der Leistungsqualität.

 

Aus den vorgenannten Gründen erfolgt zu den beiden Punkten kein Beschlussvorschlag.